
FDIC ebnet Banken den Weg für Stablecoins und strafft Finanzen
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Die Federal Deposit Insurance Corp. (FDIC) hat einen wegweisenden Regelvorschlag veröffentlicht, der es Banken ermöglichen soll, sogenannte Payment Stablecoins auszugeben. Dieser Schritt ist eine direkte Umsetzung des kürzlich verabschiedeten GENIUS Act und markiert einen wichtigen Meilenstein in der Integration digitaler Assets in das traditionelle Finanzsystem. Der Vorschlag zielt darauf ab, einen klaren Rahmen für die Beantragung und Genehmigung solcher Aktivitäten zu schaffen.
FDIC ebnet Weg für Banken-Stablecoins
Der von der FDIC am Dienstag vorgestellte Regelvorschlag sieht einen strukturierten Prozess vor, über den von der FDIC beaufsichtigte Banken die Genehmigung zur Ausgabe von Payment Stablecoins über Tochtergesellschaften beantragen können. Eine Besonderheit des Entwurfs ist die automatische Genehmigung von Anträgen nach 120 Tagen Untätigkeit der Behörde. Dies soll die regulatorische Belastung minimieren und gleichzeitig eine gründliche Prüfung der Sicherheit und Solidität gewährleisten.
Der Vorschlag fügt einen neuen Abschnitt zu Teil 303 der FDIC-Regeln hinzu, der die Einreichungsverfahren regelt und die Kriterien für die Stablecoin-Ausgabe festlegt. Eine Ablehnung eines Antrags ist nur möglich, wenn die vorgeschlagene Aktivität "offensichtlich unsicher oder ungesund" wäre. Die FDIC ist verpflichtet, Antragsteller innerhalb von 30 Tagen über die Vollständigkeit ihres Antrags zu informieren und innerhalb von 120 Tagen eine Entscheidung zu treffen.
Transparenz und Aufsicht im Fokus
Banken, die Stablecoins ausgeben möchten, müssen detaillierte Offenlegungsanforderungen erfüllen. Dazu gehören Informationen über geplante Reserven, Kapital, Liquidität, Governance, Rücknahmebedingungen, Anti-Geldwäsche-Kontrollen (AML) und Vereinbarungen mit Drittanbietern. Die FDIC plant, bestehende Aufsichtsinformationen zu nutzen, um doppelten Papierkram zu reduzieren.
Der Vorschlag schafft zudem ein spezielles Anhörungs- und Berufungsverfahren für abgelehnte Anträge. Eine temporäre "Safe Harbor"-Regelung ermöglicht es frühen Antragstellern, für bis zu 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes Ausnahmen von bestimmten GENIUS Act-Anforderungen zu beantragen. Der Vorstand der FDIC, bestehend aus Travis Hill, Jonathan Gould und Russell Vought, stimmte dem Vorschlag einstimmig zu. Die Öffentlichkeit hat 60 Tage Zeit, um Kommentare zum Vorschlag einzureichen.
Ausblick: Weitere Regulierungen und "Einlagen sind Einlagen"
Der amtierende FDIC-Vorsitzende Travis Hill betonte, dass dieser Regelvorschlag der erste Schritt zur Umsetzung des GENIUS Act sei. In den kommenden Monaten erwartet die FDIC die Veröffentlichung weiterer Vorschläge, die die gesetzlich vorgeschriebenen Kapital-, Liquiditäts- und Risikomanagementanforderungen für Tochtergesellschaften von FDIC-beaufsichtigten Institutionen festlegen werden, die Payment Stablecoins ausgeben dürfen.
Hill bekräftigte zudem seine Ansicht, dass "eine Einlage eine Einlage ist", unabhängig davon, ob sie traditionell oder als Token auf einer Blockchain existiert. Er deutete an, dass die FDIC möglicherweise Leitlinien herausgeben wird, die die Beziehung zwischen Einlagensicherung und tokenisierten Einlagen klären. Dies soll die rechtliche Klarheit für Banken erhöhen, die On-Chain-Einlagenprodukte prüfen. Während das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) einen Großteil der Aufsicht über Stablecoin-Emittenten übernehmen wird, ist die FDIC für die Stablecoin-ausgebenden Tochtergesellschaften der von ihr beaufsichtigten Institutionen zuständig.
Weitere Entscheidungen der FDIC: Sonderabgaben und Budgetkürzungen
Im Rahmen desselben Treffens traf der FDIC-Vorstand weitere wichtige Entscheidungen. Die Behörde stimmte einer Reduzierung der bevorstehenden Sonderabgaben für Banken zu, die zur Deckung der Verluste aus den Bankenpleiten von 2023 (Silicon Valley Bank und Signature Bank) erhoben werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und soll die Abgabenniveaus an die jüngste Verlustschätzung anpassen.
Die FDIC schätzt die Verluste aus diesen Pleiten zum 30. September 2025 auf rund 16,7 Milliarden US-Dollar, eine leichte Erhöhung gegenüber den ursprünglich 2023 geschätzten 16,3 Milliarden US-Dollar. Die Rate der Sonderabgabe für das achte Erhebungsquartal wird von 3,36 Basispunkten auf 2,97 Basispunkte gesenkt. Sollten die endgültigen Kosten niedriger ausfallen als erwartet, würden Banken durch Anpassung zukünftiger Einlagensicherungsgebühren gutgeschrieben. Auch zu dieser Interims-Endregel wird die Behörde 30 Tage lang Kommentare entgegennehmen.
Zudem schlug die FDIC eine Kürzung ihres Budgets für 2025 um 436,7 Millionen US-Dollar vor, was einer Reduzierung von 16 Prozent entspricht. Die größten Einsparungen sollen im Bereich der Mitarbeitervergütung erzielt werden, die um 324,7 Millionen US-Dollar sinken würde. Die Behörde hat ihre Mitarbeiterzahl bereits um über 1.300 Personen, oder 18 Prozent des Personals, reduziert. Travis Hill erklärte, diese Reduzierung sei das Ergebnis einer "wochenlangen, rigorosen Überprüfung der Organisationsstruktur der FDIC".
Federal Reserve plant "Skinny" Master Accounts
Unabhängig von den FDIC-Entscheidungen, aber ebenfalls relevant für die Fintech-Landschaft, plant die Federal Reserve die Einführung spezialisierter oder "Skinny" Master Accounts. Fed-Gouverneur Christopher Waller gab bekannt, dass die Fed mit "Startup-Geschwindigkeit" daran arbeitet, diesen Kontotyp bis zum vierten Quartal 2026 operationell zu machen.
Diese Konten sollen den Zugang zu Zahlungsschienen für berechtigte Einlageninstitute, die sich auf Zahlungsdienste konzentrieren, erweitern. Antragsteller benötigen weiterhin eine Banklizenz. Die "Skinny" Master Accounts würden keine Überziehungen zulassen, keine Zinsen abwerfen und keinen Zugang zu bestimmten Fazilitäten wie dem Diskontfenster bieten. Dieser Ansatz soll den Forderungen nach breiterem Zugang zum Zahlungssystem auf kontrollierte Weise begegnen und Wettbewerb fördern.