
FDIC: Neue Regeln für Stablecoins, AML-Reform und Debanking-Klarheit
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Die US-Bankenaufsichtsbehörde FDIC hat weitreichende Vorschläge und Finalisierungen für die Finanzbranche vorgelegt. Im Fokus stehen neue Regeln für Stablecoins, eine Neuausrichtung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften sowie die endgültige Streichung des Reputationsrisikos aus der Bankenaufsicht. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, das Finanzsystem zu modernisieren und gleichzeitig die Effizienz der Regulierung zu erhöhen.
Neue Regeln für Stablecoins: Mehr Klarheit, weniger Zinsen
Die Federal Deposit Insurance Corp. (FDIC) hat einen umfassenden Regulierungsrahmen zur Umsetzung des GENIUS Act vorgeschlagen. Dieser Entwurf legt fest, wie Stablecoin-Emittenten, die Tochtergesellschaften von FDIC-beaufsichtigten Banken sind (sogenannte FDIC-Emittenten), Zahlungs-Stablecoins ausgeben, einlösen, Reserven verwalten und begrenzte Verwahrungsdienste anbieten dürfen. FDIC-Vorsitzender Travis Hill betonte, dass der Vorschlag in vielen Aspekten mit dem des Office of the Comptroller of the Currency (OCC) übereinstimmt und bestätigt, dass tokenisierte Einlagen weiterhin als Einlagen gemäß dem Federal Deposit Insurance Act gelten.
Ein zentraler Punkt der neuen Regelung ist das Verbot für FDIC-Emittenten, Zinsen oder Renditen für das Halten von Stablecoins zu zahlen, sei es in bar, Token oder anderer Gegenleistung. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf Umgehungsversuche durch Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen oder Dritten. Emittenten dürfen zudem nicht behaupten, dass ihre Stablecoins FDIC-versichert sind. Die Regelung sieht jedoch vor, dass Unternehmen das Verbot anfechten können, indem sie schriftliche Materialien einreichen, die die Behörde davon überzeugen, dass der Vertrag nicht gegen die Regel verstößt oder versucht, das Verbot zu umgehen.
FDIC-Emittenten werden verpflichtet, ausreichende, von der FDIC genehmigte Vermögenswerte zur vollständigen Deckung der von ihnen ausgegebenen Stablecoins zu halten. Diese Reserven müssen monatlich gemeldet und geprüft werden. Dabei dürfen nicht mehr als 40 % der Reserven bei einem einzigen Verwahrer liegen. Sollten die Reserven unter die erforderliche volle Deckung fallen, müssen die Emittenten die FDIC benachrichtigen und Korrekturmaßnahmen ergreifen. Die Rücknahmebedingungen müssen veröffentlicht und Rücknahmen in der Regel innerhalb von zwei Geschäftstagen abgeschlossen werden, mit einigen Ausnahmen.
Die Vorschläge stellen klar, dass Einlagen, die als Reserven für Zahlungs-Stablecoins gehalten werden, nicht im Rahmen einer Durchleitungsversicherung für Token-Inhaber versichert sind. Die FDIC versichert diese Reserven lediglich als Unternehmenseinlagen des Emittenten. Tokenisierte Einlagen, die die gesetzliche Definition einer "Einlage" erfüllen, würden unter dem Federal Deposit Insurance Act die gleiche Behandlung wie jede andere Einlagenart erhalten. Präsident Donald Trump hatte den GENIUS Act letzten Sommer unterzeichnet, der es Stablecoin-Emittenten mit weniger als 10 Milliarden US-Dollar an ausstehenden Token erlaubt, eine Regulierung auf Landesebene zu wählen, wenn ihr Staat die Bundesstandards erfüllt.
AML-Vorschriften: Fokus auf Risiko statt Bürokratie
In einem separaten Schritt hat die FDIC auch eine Regel vorgeschlagen, die die Anforderungen an die Anti-Geldwäsche-Compliance (AML) reduziert, um sie an den Deregulierungsansatz der Regierung anzupassen. Dieser Vorschlag steht im Einklang mit dem des Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), der am selben Tag veröffentlicht wurde. Ziel ist es, Banken zu ermöglichen, ihre Ressourcen auf offensichtlichere Hochrisikokunden und -aktivitäten zu konzentrieren, anstatt sich in übermäßiger Bürokratie zu verlieren.
Die Banken müssen weiterhin risikobasierte interne Kontrollen, unabhängige Tests, einen in den USA ansässigen AML-Beauftragten, der mit den Aufsichtsbehörden in Kontakt steht, und laufende Schulungen in der Organisation beibehalten. Die Regel führt einen zweiteiligen Standard ein: Banken müssen ein Programm haben und es implementieren. US-Finanzminister Scott Bessent kommentierte, dass der Vorschlag den gesunden Menschenverstand wiederherstellt, indem er sich darauf konzentriert, "schlechte Akteure aus dem Finanzsystem fernzuhalten, anstatt Amerikas Banken in mehr Bürokratie zu begraben."
Der Vorschlag sieht auch vor, dass die Bankenaufsichtsbehörden sich direkt mit der Exekutive abstimmen müssen, bevor sie Maßnahmen ergreifen. Die FDIC wäre verpflichtet, FinCEN 30 Tage oder mehr vor der Verfolgung signifikanter Anti-Geldwäsche-Maßnahmen zu benachrichtigen, währenddessen Banken ihre Sichtweise mit FinCEN teilen können. FDIC-Vorsitzender Travis Hill erklärte, der Vorschlag ziele darauf ab, Banken nicht für relativ geringfügige Fehler zu bestrafen, sondern sich stattdessen auf die Effektivität durch eine bessere Abstimmung der Regulierung mit dem Risiko zu konzentrieren. Er betonte jedoch, dass die notwendigen Instrumente für die Aufsichtsbehörden erhalten bleiben, um Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Bank beispielsweise "Duffelbags voller Bargeld von Drogenkartellen annimmt oder Terroristen im Ausland finanziert."
Es ist wichtig zu beachten, dass die FinCEN Anti-Geldwäsche-Berichtspflichten für Immobilienberichte, die ursprünglich am 1. März 2026 in Kraft treten sollten, aufgrund eines Bundesgerichtsurteils vom 20. März 2026 derzeit ausgesetzt sind. Dies bedeutet, dass berichtspflichtige Personen derzeit nicht verpflichtet sind, Immobilienberichte bei FinCEN einzureichen.
Debanking-Regel: Reputationsrisiko neu definiert
Die FDIC hat zusammen mit dem OCC eine Regel finalisiert, die die Entfernung des "Reputationsrisikos" aus der Bankenaufsicht kodifiziert. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, politisch motivierte regulatorische Prüfungen zu verhindern, die in der Vergangenheit stattgefunden haben sollen. Während ein früherer Vorschlag vom Oktober 2025 Prüfern verboten hätte, andere Themen als die "finanzielle Verfassung" anzusprechen, erweitert die endgültige Regel dieses Verbot und erlaubt Prüfern, mehr zu kritisieren.
Prüfer bleiben weiterhin daran gehindert, Banken aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung zu bewerten, es sei denn, diese stellt finanzielle oder operationelle Risiken dar. Die Definition von "Reputationsrisiko" in der finalen Regel wurde präzisiert: Es ist "jedes Risiko, unabhängig davon, wie das Risiko von der Institution oder den Aufsichtsbehörden bezeichnet wird, dass eine Handlung oder Aktivität, oder eine Kombination von Handlungen oder Aktivitäten, oder das Fehlen von Handlungen oder Aktivitäten, einer Institution die öffentliche Wahrnehmung der Institution aus Gründen negativ beeinflussen könnte, die nicht klar und direkt mit der finanziellen oder operativen Verfassung der Institution zusammenhängen."
Die Behörden sind sich einig, dass Prüfer operative Risikobedenken bei Banken ansprechen sollten, da diese das Geschäft der Bank materiell schädigen könnten. Beispielsweise könnte die öffentliche Wahrnehmung, dass eine Institution anfällig für einen Ausfall der Dienstleistungen aufgrund operativer Probleme wie eines Cyberangriffs oder einer Naturkatastrophe ist, direkte Auswirkungen auf die Bereitschaft der Kunden haben, Geschäfte mit der Institution zu tätigen, und somit auf deren finanzielle Solvenz.
Comptroller of the Currency Jonathan Gould bezeichnete die Regel als einen Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass die Aufsichtsmaßnahmen stärker auf objektive Messgrößen der Sicherheit und Solidität ausgerichtet sind. Er wies auch darauf hin, dass Aufsichtsbehörden und bestimmte Banken die Durchsetzung der Executive Order von Präsident Trumps "Guaranteeing Fair Banking For All Americans" im Auge behalten sollten. Diese zielt darauf ab, Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und sicherzustellen, dass weder Behörden noch Banken den Zugang zu Finanzdienstleistungen aufgrund politischer oder religiöser Überzeugungen oder rechtmäßiger Geschäftsaktivitäten einschränken.
Im Kontext des "Debanking" – der Verweigerung oder Beendigung von Dienstleistungen für einen Finanzinstitutionskunden – hat die FTC-Vorsitzende am 26. März 2026 Warnschreiben an vier große Finanzinfrastrukturplattformen und Zahlungsdienstleister verschickt. Diese Warnungen berufen sich auf die Durchsetzungsbefugnis der FTC gemäß Section 5 des FTC Act, der unfaire oder irreführende Handlungen oder Praktiken verbietet.
Ausblick und Kommentarfrist
Die vorgeschlagenen Regeln der FDIC zur Umsetzung des GENIUS Act und zur Neuausrichtung der AML-Vorschriften sind für eine 60-tägige Kommentarfrist geöffnet, die mit der Veröffentlichung im Federal Register beginnt. Die FDIC sucht spezifisch Feedback zu 144 Fragen in ihrem Stablecoin-Vorschlag. Das Finanzministerium entwickelt parallel Kriterien zur Bewertung staatlicher Stablecoin-Regulierungsrahmen, dessen Kommentarfrist bis zum 2. Juni 2026 läuft. Diese Initiativen signalisieren eine umfassende Anstrengung der US-Regulierungsbehörden, das Finanzsystem an die Entwicklungen im Bereich der digitalen Vermögenswerte anzupassen und gleichzeitig die Effizienz und Fairness der Aufsicht zu verbessern.