
FDIC-Reform: Mehr Branchenexpertise und erweiterte Beschwerderechte für Banken
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Die Federal Deposit Insurance Corp. (FDIC) hat am Donnerstag eine endgültige Regelung zur Neugestaltung ihres Aufsichtsbeschwerdeverfahrens erlassen. Diese Überarbeitung zielt darauf ab, die Unabhängigkeit, Transparenz und Konsistenz im Beschwerdeprozess zu verbessern. Eine wesentliche Änderung ist die Einrichtung eines neuen, unabhängigen Gremiums, das auch Branchenexperten einschließt.
Neuausrichtung des Beschwerdeverfahrens
Die FDIC ersetzt das bestehende Supervision Appeals Review Committee (SARC) durch ein neues, unabhängiges Office of Supervisory Appeals. Dieses Büro wird die letzte Instanz bei der Überprüfung wesentlicher aufsichtsrechtlicher Feststellungen sein und agiert unabhängig von den Abteilungen, die diese Feststellungen treffen. Die Umstrukturierung folgt auf Kommentaranfragen, die eine Beteiligung ehemaliger Banker im Aufsichtsbeschwerdegremium forderten.
Zusammensetzung des neuen Gremiums
Das neue Beschwerdegremium wird aus drei Mitgliedern bestehen, die nicht bei der FDIC angestellt sind. Die endgültige Regelung schreibt vor, dass mindestens ein Mitglied über Aufsichts- oder Prüfungserfahrung verfügen muss. Zusätzlich muss ein weiteres Mitglied Branchenerfahrung mitbringen, entweder durch eine Tätigkeit bei einer Bank oder bei einem Unternehmen, das Dienstleistungen für Banken oder bankbezogene Dienstleistungen erbringt.
FDIC-Vorsitzender Travis Hill erklärte am Donnerstag: "Die Einbeziehung von Personen mit Branchenerfahrung wird die im Gremium vertretenen Perspektiven erweitern und dem Beschwerdeverfahren eine Vielfalt von Ansichten zugutekommen lassen, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Gremiumsmitglieder eine tiefe Vertrautheit mit dem Aufsichtsprozess haben." Hill, Comptroller of the Currency Jonathan Gould und der amtierende Direktor des Consumer Financial Protection Bureau, Russell Vought, stimmten der Regelung einstimmig zu.
Erweiterte Beschwerderechte für Banken
Neben der neuen Zusammensetzung des Gremiums erweitert die endgültige Regelung auch die Beschwerderechte von Banken. Institutionen können nun bestimmte materielle aufsichtsrechtliche Feststellungen anfechten, die einer potenziellen Durchsetzungsmaßnahme zugrunde liegen. Diese erweiterten Beschwerderechte gelten jedoch nicht für Feststellungen, die unsichere oder ungesunde Praktiken gemäß Abschnitt 8 des Federal Deposit Insurance Act oder Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Geldwäschebekämpfung oder Sanktionsumgehung betreffen.
Ziele: Unabhängigkeit und Transparenz
Das Office of Supervisory Appeals ist als eigenständige Einheit innerhalb der FDIC konzipiert. Es wird mit erfahrenen Behördenmitarbeitern besetzt, die feste Amtszeiten haben und direkt dem Vorsitzenden unterstellt sind. Die Behörde betont, dass diese Maßnahme die Unabhängigkeit, Transparenz und Konsistenz im Beschwerdeverfahren verbessern soll.
Bereits im ursprünglichen Vorschlag, der im Juli letzten Jahres zur Kommentierung vorgelegt wurde, hieß es, dass das Büro Beschwerden auf Konsistenz mit den Richtlinien der FDIC und die allgemeine Angemessenheit der vorgebrachten Positionen prüfen würde. Es soll eine unabhängige aufsichtsrechtliche Entscheidung treffen, ohne sich den Urteilen einer der Parteien zu beugen.
Ausblick und Branchenreaktionen
Comptroller of the Currency Jonathan Gould lobte die Arbeit von Vorsitzendem Hill und kündigte an, dass das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) in naher Zukunft eine ähnliche Regelung vorschlagen werde. Gould betonte, dass das OCC viel aus dem Kommentierungsprozess der FDIC gelernt habe und die Schritte zur Reform des eigenen Beschwerdeverfahrens auf diesen Erkenntnissen aufbauen werde. Die FDIC wird die betroffenen Institutionen benachrichtigen, sobald das neue Office of Supervisory Appeals operativ ist.