
Finanzplanung für unverheiratete Paare: Schutz ohne Ehe-Sicherheitsnetz
ℹKeine Anlageberatung • Nur zu Informationszwecken
Für unverheiratete Paare in Langzeitbeziehungen kann der rechtliche Status als Nicht-Ehepartner im Alltag unbedeutend erscheinen. Doch im Todesfall oder bei Handlungsunfähigkeit kann dieser Status gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Ohne entsprechende Vorsorge greifen automatische Schutzmechanismen, die Verheirateten zustehen, nicht.
Die rechtliche Realität unverheirateter Paare
Jared Gagne, zertifizierter Finanzplaner und Associate Wealth Advisor bei Claro Advisors in Boston, betont, dass unverheiratete Paare nicht das "automatische Sicherheitsnetz" erhalten, das mit einer Ehe einhergeht. Das Gesetz betrachte sie nicht als "Standardeinheit". Stirbt ein Partner ohne entsprechende Planung, gehen Vermögenswerte nach staatlichem Recht typischerweise an Blutsverwandte und nicht an den Lebenspartner, der möglicherweise Haus und Leben geteilt hat.
Der Wandel der Lebensmodelle
Das Zusammenleben ohne formelle Ehe ist in den USA immer häufiger und gesellschaftlich akzeptierter. Eine Studie des Pew Research Center aus dem Jahr 2019 ergab, dass 69 % der US-Erwachsenen das Zusammenleben auch ohne Heiratsabsicht befürworten. Dies spiegelt einen Wandel im Heiratsverhalten wider.
Laut dem U.S. Census Bureau sind weniger als 47 % der rund 135 Millionen US-Haushalte von verheirateten Paaren geführt, ein Rückgang von etwa 66 % im Jahr 1975 bei damals 71 Millionen Haushalten. Das geschätzte Durchschnittsalter bei der ersten Eheschließung liegt heute bei 30,8 Jahren für Männer und 28,4 Jahren für Frauen, gegenüber 23,5 bzw. 21,1 Jahren im Jahr 1975.
Im Jahr 2024 wurden rund 9,5 Millionen Haushalte von unverheirateten Partnern geführt, verglichen mit 61,4 Millionen von verheirateten Paaren. Bei Erwachsenen ab 50 Jahren lebten 2022 laut dem National Center for Family & Marriage Research der Bowling Green State University 4,6 Millionen unverheiratet mit ihrem Partner zusammen, ein deutlicher Anstieg gegenüber weniger als 1 Million im Jahr 2000.
Vorsorgevollmachten: Entscheidungen vor dem Ernstfall
Ein entscheidendes Dokument, das frühzeitig erstellt werden sollte, sind Vorsorgevollmachten, die finanzielle und medizinische Befugnisse übertragen. John Hixson, Senior Advisor bei FMP Wealth Advisers in Lake Charles, Louisiana, deren Firma auf Platz 16 der CNBC Financial Advisor 100 Liste rangiert, warnt davor, dies zu spät oder gar nicht zu tun. Bei plötzlicher Handlungsunfähigkeit, etwa durch einen Schlaganfall, können rechtliche Dokumente nicht mehr erstellt werden.
Eine Vorsorgevollmacht für die Gesundheitsfürsorge ermöglicht es dem Partner, medizinische Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies ist getrennt von einer Patientenverfügung, die Wünsche bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen festlegt.
Finanzielle Vorsorgevollmachten erlauben dem Partner, Geld zu verwalten und auf Konten zuzugreifen. Hixson rät jedoch, bei Finanzinstituten zu prüfen, ob spezifische Formulare erforderlich sind, da einige Investment-Verwahrer Vollmachten möglicherweise nur anerkennen, wenn ein spezielles Dokument offiziell dem Konto beigefügt ist.
Testamente und Begünstigtenregelungen
Ein Testament ist ein weiteres Standarddokument, das die Verteilung des Vermögens nach dem Tod regelt. Stirbt man ohne Testament (intestate), entscheidet das staatliche Gericht über die Vermögensverteilung, was bedeuten kann, dass Vermögenswerte an die nächsten Blutsverwandten gehen.
Ein Testament allein deckt jedoch nicht alle Vermögenswerte ab. Für steuerbegünstigte Altersvorsorgekonten wie Individual Retirement Accounts (IRAs) und 401(k)-Pläne, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Gesundheitssparkonten (HSAs) ist der eingetragene Begünstigte entscheidend. Diese Gelder gehen in der Regel an den Begünstigten, unabhängig von den Anweisungen im Testament.
Jared Gagne von Claro Advisors empfiehlt unverheirateten Paaren dringend, diese Formulare zu überprüfen. Es sollte sichergestellt werden, dass der Partner bewusst als Begünstigter eingetragen ist und alte Begünstigte, wie beispielsweise ein Ex-Ehepartner, entfernt wurden.
Ist kein Begünstigter auf diesen Konten aufgeführt, fallen die Gelder in der Regel in den Nachlass, der einem oft langwierigen gerichtlichen Nachlassverfahren (Probate) unterliegt. Einige Staaten erlauben für kleine Nachlässe ein vereinfachtes Verfahren oder befreien sie ganz davon.
Trusts als weitere Option
In bestimmten Fällen kann auch die Einrichtung eines Trusts eine geeignete Lösung für die Vermögensplanung unverheirateter Paare sein.