Google: Richter verbietet Exklusivdeals, keine Zerschlagung des Tech-Riesen

Google: Richter verbietet Exklusivdeals, keine Zerschlagung des Tech-Riesen

Aktualisiert:
4 Min. Lesezeit
AI-Generated
Human-verified
Teilen:

Keine Anlageberatung • Nur zu Informationszwecken

Ein US-Bundesrichter hat Google, einer Tochtergesellschaft von Alphabet Inc., angewiesen, seine exklusiven Verträge für die Standardplatzierung von Suchmaschinen und KI-Apps auf ein Jahr zu begrenzen. Diese Entscheidung, die auf eine frühere Feststellung eines illegalen Monopols folgt, zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern, insbesondere für aufstrebende generative KI-Unternehmen, und könnte Googles langjährige Dominanz auf Milliarden von Geräten aufbrechen.

Richterliche Anordnung schränkt Googles Marktmacht ein

Nach einer umfassenden kartellrechtlichen Untersuchung hat ein Bundesrichter Google untersagt, exklusive Vereinbarungen für die Standardplatzierung seiner Suchmaschine und KI-Anwendungen zu treffen. Richter Amit Mehta vom US District Court des District of Columbia ordnete an, dass alle zukünftigen Verträge für die Standardplatzierung von Suchmaschinen und KI-Apps auf ein Jahr begrenzt werden müssen. Diese Regelung, die in einem Urteil vom Dezember 2025 detailliert wurde, erfordert, dass Google Vereinbarungen wie die lukrativen Deals mit Apple für iPhones und Herstellern wie Samsung jährlich neu verhandelt.

Die Entscheidung baut auf Mehtas wegweisendem Urteil vom August 2024 auf, in dem er feststellte, dass Google den Online-Suchmarkt und die Suchwerbung illegal monopolisiert hatte. Richter Mehta schrieb in seinem Urteil von August 2024: „Google ist ein Monopolist, und es hat als solcher gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten.“

Keine Zerschlagung, aber neue Regeln für Standardplatzierungen

Trotz der strengen Auflagen konnte Google eine Zerschlagung des Unternehmens abwenden. Das Gericht lehnte Forderungen des Justizministeriums ab, Google zur Veräußerung seines Chrome-Browsers oder des Android-Betriebssystems zu zwingen. Richter Mehta begründete dies damit, dass die Kläger mit der Forderung nach einer erzwungenen Veräußerung dieser Schlüsselwerte überzogen hätten, da Google diese nicht zur Durchsetzung illegaler Beschränkungen genutzt habe.

Die neuen Regeln verbieten Google jedoch, exklusive Verträge einzugehen oder aufrechtzuerhalten, die die Verbreitung von Google Search, Chrome, Google Assistant oder der Gemini App an andere Anwendungen, Lizenzen oder Umsatzbeteiligungsvereinbarungen binden. Google darf weiterhin für die Standardplatzierung bezahlen – beispielsweise die über 20 Milliarden US-Dollar pro Jahr an Apple für die Standard-Suchmaschine auf Safari – aber es darf keine Exklusivität mehr fordern, die Konkurrenten ausschließt.

Jährliche Neuverhandlungen und Datenzugang für Wettbewerber

Ein zentraler Punkt der richterlichen Anordnung ist die Begrenzung der Verträge auf ein Jahr. Dies bedeutet, dass Google alle Vereinbarungen über die Standardplatzierung jährlich neu verhandeln muss. Diese „harte und schnelle Kündigungsanforderung nach einem Jahr“ soll den Wettbewerb fördern und es Rivalen, insbesondere schnelllebigen generativen KI-Unternehmen, ermöglichen, um die Standardplätze zu konkurrieren, die historisch über Jahre hinweg von Google gehalten wurden.

Darüber hinaus muss Google qualifizierten Wettbewerbern bestimmte Suchindex- und Nutzerinteraktionsdaten zur Verfügung stellen. Dies soll den Konkurrenten helfen, die Relevanz ihrer Suchergebnisse und Werbeeinnahmen zu verbessern. Google äußerte Bedenken, dass dies Geschäftsgeheimnisse preisgeben könnte, und plant, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Das Gericht ordnete zudem an, dass Google wesentliche Änderungen an seinen Anzeigenauktionen öffentlich bekannt geben muss, um die Transparenz bei der Preisgestaltung von Suchtextanzeigen zu erhöhen.

Auswirkungen auf Googles Geschäftsmodell und den Wettbewerb

Die Entscheidung trifft Google im Kern seines Geschäftsmodells, da Standardplatzierungen den Großteil der Suchanfragen generieren, die sein Werbeimperium speisen. Googles Zahlungen an Partner überstiegen im Jahr 2021 allein 26 Milliarden US-Dollar. Ohne exklusive Pakte könnten Gerätehersteller und Browserentwickler nun mit mehreren Suchanbietern verhandeln, was möglicherweise zu Auswahlbildschirmen auf neuen Geräten führen könnte – ein Ansatz, der bereits in EU-Vorschriften verankert ist.

Für Wettbewerber wie Microsofts Bing, DuckDuckGo oder KI-gesteuerte Suchmaschinen wie Perplexity eröffnet sich damit eine seltene Chance, Marktanteile zu gewinnen. Analysten sehen dies als eine „Teilsieg“ für Google, da eine Zerschlagung vermieden wurde, warnen aber vor einer langfristigen Erosion des Marktanteils. Richter Mehta merkte an, dass KI-Chatbots und neue Tools bereits beginnen, Googles Dominanz im Suchbereich herauszufordern, was den Markt auf natürliche Weise verändern könnte.

Der Zeitplan und Googles Berufungsabsicht

Richter Mehta hat die Parteien angewiesen, sich bis zum 10. September zu treffen und ein überarbeitetes endgültiges Urteil vorzulegen. Sobald dieses Urteil erlassen ist, sollen die Abhilfemaßnahmen 60 Tage später in Kraft treten und für sechs Jahre gelten. Ein technisches Komitee wird die Einhaltung der Anordnungen überwachen.

Google hat bereits angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, was darauf hindeutet, dass der Rechtsstreit um seine Geschäftspraktiken noch nicht beendet ist. Die endgültige Formulierung des Urteils könnte sich noch ändern, abhängig von den Einreichungen der beteiligten Parteien. Unabhängig davon steht Google im späten September ein weiteres Verfahren wegen seiner Ad-Tech-Praktiken bevor, das weitere Änderungen im Bereich Werbung und Messung nach sich ziehen könnte.

Erwähnte Persönlichkeiten