
Hawaii Klimasteuer für Kreuzfahrten vorläufig blockiert
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Ein Bundesberufungsgericht hat kurz vor dem Jahreswechsel die Einführung einer Klimasteuer für Kreuzfahrtschiffpassagiere in Hawaii vorläufig blockiert. Die Abgabe, die ab Anfang 2026 in Kraft treten sollte, wurde von der Cruise Lines International Association (CLIA) angefochten, die eine Verletzung der US-Verfassung und höhere Kosten für Kreuzfahrten befürchtet. Die Entscheidung setzt die Durchsetzung des Gesetzes vorübergehend aus, während das Berufungsverfahren weiterläuft.
Gericht stoppt Klimasteuer für Kreuzfahrten
Das 9. US-Berufungsgericht hat an Silvester eine von Hawaii geplante Klimasteuer für Passagiere von Kreuzfahrtschiffen blockiert. Diese Abgabe sollte ursprünglich ab Anfang 2026 erhoben werden. Die Entscheidung erfolgte nach einer Klage der Cruise Lines International Association (CLIA), die argumentierte, das neue Gesetz verstoße gegen die US-Verfassung, indem es Kreuzfahrtschiffe für das Anlaufen hawaiianischer Häfen besteuere.
Die CLIA äußerte zudem Bedenken, dass die Steuer Kreuzfahrten verteuern würde. Das Gericht gab den Anträgen auf eine einstweilige Verfügung statt, was die Durchsetzung des Gesetzes für Kreuzfahrtschiffe vorübergehend aussetzt, bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist.
Details der umstrittenen Abgabe
Die im Mai von Hawaiis Gouverneur Josh Green unterzeichnete Gesetzgebung, bekannt als Act 96, sah eine Erhöhung der Steuersätze für Hotelzimmer und Ferienwohnungen vor. Für Kreuzfahrtschiffe sollte eine neue Steuer von 11 % auf die Bruttofahrpreise der Passagiere erhoben werden, anteilig für die Anzahl der Tage, die die Schiffe in hawaiianischen Häfen verweilen. Zusätzlich hätten die Landkreise einen Aufschlag von 3 % erheben können, was die Gesamtbelastung auf bis zu 14 % der anteiligen Fahrpreise erhöht hätte.
Hawaii plante, mit dieser landesweit ersten Abgabe zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels Einnahmen zu generieren. Die geschätzten jährlichen Einnahmen von fast 100 Millionen US-Dollar sollten zur Bekämpfung von Küstenerosion, Waldbränden und anderen Klimaproblemen eingesetzt werden. Die Klage der CLIA richtete sich jedoch ausschließlich gegen die Bestimmungen für Kreuzfahrtschiffe.
Die Argumente der Kläger
Die Cruise Lines International Association (CLIA) führte in ihrer Klage an, dass das Gesetz die US-Verfassung verletze. Ihre Hauptargumentation basierte darauf, dass die Besteuerung von Kreuzfahrtschiffen für das bloße Anlaufen hawaiianischer Häfen verfassungswidrig sei. Des Weiteren befürchtete die CLIA, dass die Einführung dieser Abgabe die Kosten für Kreuzfahrten erheblich steigern und somit die Attraktivität Hawaiis als Reiseziel mindern würde.
Der weitere juristische Weg
Zuvor hatte US-Bezirksrichterin Jill A. Otake das Gesetz noch bestätigt, woraufhin die Kläger beim 9. US-Berufungsgericht Berufung einlegten. Auch die US-Regierung schaltete sich in den Fall ein und legte ebenfalls Berufung gegen Otakes Urteil ein. Die nun erteilte einstweilige Verfügung bedeutet, dass die Steuer für Kreuzfahrtschiffe vorerst nicht erhoben werden darf.
Toni Schwartz, Sprecherin des Büros des Generalstaatsanwalts von Hawaii, äußerte sich zuversichtlich: "Wir sind weiterhin zuversichtlich, dass Act 96 rechtmäßig ist und im Berufungsverfahren in der Sache bestätigt wird." Die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Klimasteuer steht noch aus und wird im weiteren Verlauf des Berufungsverfahrens getroffen.