
Italien verhängt Millionenstrafe gegen Revolut: Verbraucherschutz im Fokus
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Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat gegen mehrere Unternehmen der Revolut-Gruppe Bußgelder in Höhe von insgesamt 11,5 Millionen Euro verhängt. Grund sind unlautere Geschäftspraktiken im Bereich Investmentdienstleistungen, der Verwaltung von Zahlungskonten und der IBAN-Migration, die gegen den italienischen Verbraucherkodex verstoßen. Revolut hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Hohe Geldstrafe wegen unlauterer Praktiken
Am 2. April verhängte die italienische Wettbewerbsbehörde Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (AGCM) eine Gesamtstrafe von 11,5 Millionen Euro gegen Revolut. Die Entscheidung betrifft drei separate Verstöße gegen den Verbraucherschutz, die im italienischen Verbraucherkodex, insbesondere in den Artikeln 20, 21, 22, 24 und 25, geregelt sind. Es ist wichtig zu beachten, dass die AGCM für den Verbraucherschutz zuständig ist und es sich nicht um eine Strafe der Bank von Italien oder der Europäischen Zentralbank handelt.
Intransparenz bei Investmentdienstleistungen
Ein Bußgeld von 5 Millionen Euro wurde gegen Revolut Securities Europe UAB und Revolut Group Holdings verhängt. Die Behörde stellte fest, dass Kunden nicht klar und frühzeitig über zusätzliche Kosten und Einschränkungen bei "provisionsfreien" Investitionen informiert wurden. Dies betraf insbesondere den Handel mit Bruchteilen von Aktien, die sich in Risikoprofil, Anlegerrechten und Übertragbarkeit von vollständigen Aktien unterscheiden können. Die AGCM bemängelte, dass diese wesentlichen Unterschiede nicht ausreichend kommuniziert wurden. Zudem wurde kritisiert, dass Kunden nicht darüber aufgeklärt wurden, dass bestimmte Risikomanagement-Einstellungen wie Stop-Loss- und Take-Profit-Orders bei aktiven Krypto-Investitionen nicht geändert werden konnten.
Aggressives Vorgehen bei Kontosperrungen
Ein weiteres Bußgeld in Höhe von 5 Millionen Euro wurde gegen Revolut Group Holdings und Revolut Bank UAB verhängt. Die Wettbewerbsbehörde bezeichnete das Vorgehen der Unternehmen bei der Sperrung, Limitierung oder Blockierung von Zahlungskonten als "aggressiv". Es fehlten wesentliche Informationen zu den Bedingungen und Prozessen, und diese wurden nicht klar dargestellt. Nutzer erhielten keine angemessenen vorvertraglichen Details, keine Vorwarnung vor Inkrafttreten der Beschränkungen und keine Möglichkeit zur Stellungnahme oder ausreichende Unterstützung nach der Anwendung der Limits. Der eingeschränkte Zugang zu Geldern und damit verbundenen Dienstleistungen, manchmal über längere Zeiträume, kann Kunden daran hindern, vertragliche Rechte auszuüben und tägliche oder dringende Ausgaben zu decken.
Unzureichende Informationen zur IBAN-Migration
Ein drittes Bußgeld von 1,5 Millionen Euro wurde gegen Revolut Group Holdings und Revolut Bank UAB verhängt. Hier wurde bemängelt, dass die Anforderungen und der erwartete Zeitrahmen für den Erhalt einer italienischen IBAN (beginnend mit "IT") anstelle einer litauischen IBAN (beginnend mit "LT") nicht klar und umfassend dargelegt wurden. Diese mangelnde Transparenz wurde ebenfalls als Verstoß gegen die Artikel 20, 21 und 22 des Verbraucherkodex gewertet. Die AGCM sah hierin ein strukturelles Problem, das die Kosten der Bedienung italienischer Kunden über eine litauische Lizenz aufzeigt.
Revolut kündigt Berufung an
Revolut hat erklärt, dass es mit den Feststellungen der italienischen Wettbewerbsbehörde ausdrücklich nicht einverstanden ist und gegen die Entscheidung vor italienischen Gerichten Berufung einlegen wird. Ein Unternehmenssprecher betonte, Revolut sei weiterhin zuversichtlich, dass seine Kommunikation klar und transparent sei. Die Entscheidung werde keine Auswirkungen auf den Betrieb oder die Finanzlage des Unternehmens haben. Revolut operiert in der EU unter einer litauischen Banklizenz und wird von der Europäischen und litauischen Zentralbank reguliert.