
Montfort Capital ernennt MNP LLP als neuen Wirtschaftsprüfer
ℹKeine Anlageberatung • Nur zu Informationszwecken
Montfort Capital Corp. (TSXV:MONT) hat MNP LLP mit Wirkung vom 12. Dezember 2025 zum Nachfolge-Wirtschaftsprüfer ernannt. Diese Entscheidung folgt auf den Rücktritt von PricewaterhouseCoopers LLP als ehemaligem Wirtschaftsprüfer des Unternehmens, der am 10. Oktober 2025 bekannt gegeben wurde. MNP LLP wird die Funktion bis zum Abschluss der nächsten Jahreshauptversammlung von Montfort Capital innehaben.
Wechsel der Prüfungsgesellschaft bei Montfort Capital
Der Wechsel der Prüfungsgesellschaft ist ein wichtiger Schritt für Montfort Capital. MNP LLP übernimmt die Rolle des Wirtschaftsprüfers, nachdem PricewaterhouseCoopers LLP von dieser Position zurückgetreten war. Die Ernennung von MNP LLP wurde am 17. Dezember 2025 öffentlich bekannt gegeben und ist seit dem 12. Dezember 2025 wirksam.
Regulatorische Anforderungen erfüllt
Im Einklang mit dem National Instrument 51-102 wurden die Mitteilung über den Wechsel des Wirtschaftsprüfers sowie die erforderlichen Schreiben des ehemaligen und des Nachfolge-Wirtschaftsprüfers vom Prüfungsausschuss des Unternehmens geprüft. Diese Dokumente werden entsprechend auf SEDAR+ eingereicht. Die TSX Venture Exchange und ihr Anbieter von Regulierungsdienstleistungen übernehmen keine Verantwortung für die Angemessenheit oder Richtigkeit dieser Pressemitteilung.
Über Montfort Capital Corp.
Montfort Capital Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf den Aufbau und die Verwaltung von privaten Kreditportfolios spezialisiert hat. Diese Portfolios verfügen über fokussierte Anlagestrategien und richten sich an institutionelle sowie akkreditierte Anleger. Weitere Informationen zum Unternehmen sind auf der Website www.montfortcapital.com verfügbar.
Hinweise zu zukunftsgerichteten Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält "zukunftsgerichtete Informationen" und "zukunftsgerichtete Aussagen". Solche Aussagen sind oft an Begriffen wie "anstreben", "antizipieren", "planen", "fortsetzen", "schätzen", "erwarten", "können", "werden", "projizieren", "vorhersagen", "potenziell", "zielen", "beabsichtigen", "könnten", "sollten", "glauben" und ähnlichen Ausdrücken erkennbar. Sie umfassen unter anderem Informationen bezüglich der fortgesetzten Suche des Unternehmens nach einem Nachfolge-Wirtschaftsprüfer.
Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen verschiedenen Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass tatsächliche Ereignisse oder Ergebnisse von den in den Aussagen widergespiegelten abweichen. Zu diesen Risiken gehören unter anderem ein geringeres als erwartetes Umsatzwachstum in den Kerngeschäftssegmenten, potenziell erhöhter Wettbewerb, höhere Betriebskosten als prognostiziert, das Risiko eines Wirtschaftsabschwungs, der die Nachfrage nach den Dienstleistungen des Unternehmens beeinträchtigt, sowie unvorhergesehene regulatorische Änderungen. Obwohl das Unternehmen die Erwartungen für angemessen hält, kann keine Gewähr dafür gegeben werden, dass diese Erwartungen korrekt sein werden. Lesern wird daher geraten, sich nicht übermäßig auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen.