
NCAA verklagt DraftKings: Markenstreit um 'March Madness' eskaliert
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Die National Collegiate Athletic Association (NCAA) hat eine Klage gegen den Online-Sportwettenanbieter DraftKings eingereicht. Die NCAA wirft DraftKings Markenrechtsverletzung im Zusammenhang mit ihren Basketballturnieren vor und fordert eine einstweilige Verfügung, um die Nutzung geschützter Begriffe wie "March Madness" zu unterbinden. DraftKings weist die Vorwürfe zurück und beruft sich auf das Recht der fairen Nutzung und die freie Meinungsäußerung.
NCAA klagt DraftKings wegen Markenrechtsverletzung
Die NCAA hat am Freitag eine Klage vor einem Bundesgericht im Southern District of Indiana eingereicht. Sie fordert eine Notfall-Unterlassungsanordnung, um DraftKings daran zu hindern, registrierte Marken wie "March Madness", "Final Four", "Elite Eight" und "Sweet Sixteen" oder Variationen davon in Sportwettenprodukten, Werbekampagnen oder Marketing zu verwenden. Dies ist die erste formelle rechtliche Maßnahme der NCAA gegen Sportwettenunternehmen wegen der Verwendung von Phrasen im Zusammenhang mit College-Sportveranstaltungen.
Laut der Klageschrift nutzt die NCAA ihre Marken, um die Turniere in Rundfunkmedien, digitalen Plattformen, Merchandising, Sponsoring und lizenzierten kommerziellen Aktivitäten zu identifizieren, zu brandmarken, zu bewerben und zu unterscheiden. Die NCAA behauptet, DraftKings habe "am Vorabend der Turniere bewusst die ikonischen NCAA Basketball Marks übernommen und prominent verwendet", um vom immensen Goodwill und der Anerkennung der Marken zu profitieren. Als Beweismittel wurden Screenshots von DraftKings Wettplattformen der Klage beigefügt.
Die NCAA argumentiert, dass die "rechtswidrige Nutzung" durch DraftKings schnell auf dessen Websites und mobilen Anwendungen verbreitet wurde. Dies habe dazu gedient, "Verbraucherverwirrung bewusst zu verschärfen und eine falsche Assoziation oder ein Sponsoring durch die NCAA zu verstärken", um kontinuierlich vom Goodwill der NCAA zu profitieren.
Die Position der NCAA: Integrität vor Glücksspiel
Die NCAA betont, dass sie jeglichen Anschein einer Zugehörigkeit zu Glücksspielunternehmen vermeidet. Sie hat Sponsoringverträge mit Sportwettenanbietern abgelehnt, Sportwetten für Athleten und Mitarbeiter verboten und sich öffentlich gegen Prop Bets und Micro-Bets ausgesprochen. Dies basiert auf der "festen Überzeugung, dass Sportwetten die Wettbewerbsintegrität gefährden, Studenten-Athleten in Gefahr bringen und zur Manipulation von Spielen einladen".
Die Organisation hat Initiativen gestartet, um Belästigung und unangemessene Beeinflussung im College-Sport zu verhindern und die Integrität ihrer Wettbewerbe zu wahren. Die NCAA äußerte die Sorge, dass Millionen von Sportfans, insbesondere "College-Studenten und junge Erwachsene, die besonders anfällig für Glücksspielschäden sind", durch die fortgesetzte Nutzung der Marken durch DraftKings dem falschen Eindruck ausgesetzt werden könnten, die NCAA habe die Glücksspielplattform autorisiert oder befürwortet.
NCAA-Präsident Charlie Baker erklärte gegenüber "CBS Mornings", dass man hart daran arbeite, Prop Bets und Sportwetten im College-Sport zu eliminieren, da dies "viel Druck auf die Kinder ausübt, die nur versuchen, die Spiele zu spielen". Er beschrieb die Tausenden von missbräuchlichen Nachrichten, die an junge Menschen, Trainer und Offizielle gerichtet werden, als "brutales" und "schreckliches Verhalten", das durch Wetten angetrieben werde. Baker hat auch mehrere Anfragen an die CFTC gesendet, um alle College-Sportangebote auf Prognosemärkten zu pausieren.
DraftKings' Verteidigung: Fair Use und freie Meinungsäußerung
DraftKings wies die Anschuldigungen der Markenrechtsverletzung in einer Erklärung an CBS News und FOS zurück. Das Unternehmen erklärte, es verwende den Begriff "March Madness" nicht als Marke, sondern in einfachem Text und als "faire Nutzung". Dies geschehe in der gleichen Weise, wie andere Turniere, wie das NIT, angezeigt werden, um die verschiedenen Turniere und ihre jeweiligen Spiele genau zu identifizieren.
DraftKings argumentiert, dass dies "geschützte Rede gemäß dem Ersten Verfassungszusatz" sei und keine Verletzung einer Marke darstelle. Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, dass die Gerichte den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ablehnen werden.