
US-Justizministerium: Kehrtwende im Rechtsstreit um Trumps Executive Orders
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Das US-Justizministerium hat seine Entscheidung, eine Berufung gegen Urteile zu Präsident Donald Trumps Executive Orders gegen "Big Law"-Kanzleien fallen zu lassen, nur einen Tag später revidiert. Nach einer anfänglichen Kapitulation am Montag beantragte das Ministerium am Dienstag erneut die Fortsetzung des Rechtsstreits vor dem US Court of Appeals. Dieser Schritt markiert eine unerwartete Wendung in einem Fall, der die Verfassungsmäßigkeit der Anordnungen betrifft.
Die Kehrtwende des Justizministeriums
Am Montag hatte das Justizministerium (DOJ) einem Gericht mitgeteilt, dass es nicht länger versuchen werde, die von Präsident Donald Trump erlassenen Executive Orders gegen Anwaltskanzleien zu rechtfertigen. Nur einen Tag später, am Dienstag, reichte das DOJ jedoch eine Mitteilung beim US Court of Appeals for the District of Columbia ein. Darin bat es um die Erlaubnis, die Berufung gegen die Urteile der unteren Instanzen, die Trumps Executive Orders für verfassungswidrig erklärten, fortzusetzen.
Dieser Fall konsolidiert die Berufungen des Justizministeriums gegen Entscheidungen von vier verschiedenen Bezirksrichtern. Diese Richter hatten die Executive Orders, die auf die Kanzleien Perkins Coie, Jenner & Block, WilmerHale und Susman Godfrey abzielten, für ungültig erklärt.
Hintergrund der Executive Orders
Präsident Trump hatte die umstrittenen Executive Orders kurz nach seinem Amtsantritt im vergangenen Jahr erlassen. Wären sie in Kraft getreten, hätten sie weitreichende Konsequenzen gehabt:
- Sicherheitsfreigaben für Anwälte der betroffenen Kanzleien wären widerrufen worden.
- Regierungsaufträge der Kanzleien hätten einer Überprüfung unterzogen werden müssen.
- Den Anwälten wäre möglicherweise der Zutritt zu Gebäuden der Bundesregierung verwehrt worden.
Neun weitere "Big Law"-Kanzleien hatten sich mit dem Weißen Haus geeinigt, um ähnliche Executive Orders gegen sie abzuwenden. Diese Vereinbarungen verpflichten die Kanzleien, jeweils Pro-Bono-Arbeit im Wert von Millionen Dollar für Trumps politische Prioritäten zu leisten.
Die betroffenen Kanzleien und ihre Reaktionen
Alle vier betroffenen Anwaltskanzleien haben dem Antrag des Justizministeriums, die Berufung fortzusetzen, widersprochen, wie aus der Einreichung des DOJ vom Dienstag hervorgeht. Ein Sprecher von Susman Godfrey äußerte sich gegenüber Business Insider: „Gestern Abend teilte die Administration dem Gericht mit, dass sie aufgegeben hatte und nicht einmal versuchen würde, ihre verfassungswidrigen Executive Orders zu verteidigen. Heute hat sie ihren Kurs geändert. Ungeachtet dessen wird Susman Godfrey sich und die Rechtsstaatlichkeit – ohne Einschränkung – verteidigen.“
Auch ein Sprecher von Perkins Coie kritisierte die Situation scharf: Das Justizministerium habe „weder den Parteien noch dem Gericht eine Erklärung für seine Kehrtwende angeboten.“ Er betonte weiter: „Wir bleiben entschlossen, unsere Kanzlei, unsere Mitarbeiter und unsere Mandanten zu verteidigen.“ Vertreter des Justizministeriums reagierten nicht sofort auf eine Anfrage von Business Insider.
Ausblick auf den weiteren Rechtsstreit
Es ist derzeit unklar, ob das Berufungsgericht dem Justizministerium erlauben wird, seine Entscheidung zum Fallenlassen der Berufung zurückzuziehen. Der Freitag wäre die Frist für das Justizministerium gewesen, einen Schriftsatz einzureichen, um das Berufungsgericht davon zu überzeugen, die Urteile der unteren Instanzen aufzuheben. Die plötzliche Kursänderung des DOJ deutet auf einen fortgesetzten und potenziell langwierigen Rechtsstreit hin, dessen Ausgang für die betroffenen "Big Law"-Kanzleien und die Auslegung der präsidialen Befugnisse von großer Bedeutung sein wird.