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Die Generalstaatsanwaltschaft ist in Deutschland eine übergeordnete Behörde der Staatsanwaltschaft, die bei jedem Oberlandesgericht eingerichtet ist und eine Behörde des jeweiligen Bundeslandes darstellt. Sie übt die Fach- und Dienstaufsicht über die ihr nachgeordneten Staatsanwaltschaften ihres Bezirks aus und wirkt in Strafsachen mit, die vor dem Oberlandesgericht oder dem Bundesgerichtshof entschieden werden müssen. Ihre Aufgaben umfassen die Sicherstellung einer einheitlichen Rechtspraxis und die Bearbeitung von Rechtsmitteln.
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