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"Public Goods Practice" bezieht sich auf die Anwendung und Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die durch Nicht-Ausschließbarkeit und Nicht-Rivalität gekennzeichnet sind. Diese Güter sind für alle Mitglieder einer Gesellschaft zugänglich, wobei die Nutzung durch eine Person die Verfügbarkeit für andere nicht mindert. Die Bereitstellung solcher Güter erfolgt typischerweise durch Regierungen oder kollektive Anstrengungen, um das gesellschaftliche Wohlergehen zu fördern und Marktversagen zu adressieren.
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