Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    307

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    260

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    253

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Inflation

    227

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Zölle

    217

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Federal Reserve

    188

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    175

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    162

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Straße Von Hormus

    132

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Nachbörslicher Handel

    115

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    106

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    102

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

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    Abwerben

    2 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 11. Dezember 2025

    Abwerben bezeichnet im Finanzkontext das gezielte Bemühen eines Unternehmens, qualifizierte Mitarbeiter oder bestehende Kunden von Wettbewerbern für sich zu gewinnen, um die eigene Marktposition zu stärken oder spezifisches Know-how zu erlangen. Es ist eine wettbewerbsorientierte Strategie zur Akquise von Personal oder Geschäftsvolumen.

    Ausführliche Erklärung

    Im Finanzwesen ist das Abwerben eine gängige Praxis, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens durch den Gewinn wertvoller Ressourcen zu steigern. Dies kann die Anwerbung von hochqualifizierten Finanzexperten wie Portfoliomanagern, Analysten oder Kundenberatern umfassen, die spezifisches Fachwissen, Netzwerke oder sogar ein bestehendes Kundenportfolio mitbringen. Die finanzielle Motivation dahinter ist oft die Erwartung eines direkten Mehrwerts durch erhöhte Erträge, verbesserte Dienstleistungen oder den Zugang zu neuen Marktsegmenten, ohne die langwierigen und kostspieligen Prozesse der internen Ausbildung oder Neukundenakquise von Grund auf durchlaufen zu müssen.

    Das Abwerben von Mitarbeitern, auch als "Poaching" bekannt, beinhaltet oft das Anbieten attraktiverer Konditionen wie höhere Gehälter, Boni, bessere Aufstiegschancen oder innovative Projekte, um Fachkräfte zum Wechsel zu bewegen. Für Finanzinstitute bedeutet der Verlust solcher Mitarbeiter nicht nur den Verlust von Humankapital, sondern potenziell auch den Abfluss von Kunden und damit verbundenen Vermögenswerten, da Kunden oft eine starke Bindung zu ihrem persönlichen Berater haben. Umgekehrt kann das abwerbende Unternehmen durch den Zuzug erfahrener Kräfte schnell neue Geschäftsfelder erschließen oder bestehende stärken.

    Neben Mitarbeitern ist auch das Abwerben von Kunden ein zentraler Aspekt im Finanzsektor. Hierbei werden gezielt Kunden von Konkurrenten angesprochen, um sie von den eigenen Finanzprodukten oder -dienstleistungen zu überzeugen. Dies ist grundsätzlich Teil des freien Wettbewerbs und nicht per se rechtswidrig, solange keine unlauteren Mittel eingesetzt werden. Insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen, wo Kundenbeziehungen oft auf Vertrauen und persönlichen Kontakten basieren, kann ein Wechsel des Beraters den Kunden dazu veranlassen, auch sein Depot oder seine Anlagen zum neuen Institut zu verlagern.

    Die rechtlichen Grenzen des Abwerbens sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt. Unzulässig wird das Abwerben, wenn dabei unlautere Mittel wie die Verleitung zum Vertragsbruch, die Nutzung von Betriebsgeheimnissen oder die gezielte Schädigung eines Konkurrenten ohne eigenes sachliches Interesse zum Einsatz kommen. Solche Verstöße können zu Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen, was erhebliche finanzielle Risiken für das abwerbende Unternehmen birgt.

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    Abwerben

    2 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 11. Dezember 2025

    Definition

    Abwerben bezeichnet im Finanzkontext das gezielte Bemühen eines Unternehmens, qualifizierte Mitarbeiter oder bestehende Kunden von Wettbewerbern für sich zu gewinnen, um die eigene Marktposition zu stärken oder spezifisches Know-how zu erlangen. Es ist eine wettbewerbsorientierte Strategie zur Akquise von Personal oder Geschäftsvolumen.

    Detaillierte Erklärung

    Im Finanzwesen ist das Abwerben eine gängige Praxis, die darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens durch den Gewinn wertvoller Ressourcen zu steigern. Dies kann die Anwerbung von hochqualifizierten Finanzexperten wie Portfoliomanagern, Analysten oder Kundenberatern umfassen, die spezifisches Fachwissen, Netzwerke oder sogar ein bestehendes Kundenportfolio mitbringen. Die finanzielle Motivation dahinter ist oft die Erwartung eines direkten Mehrwerts durch erhöhte Erträge, verbesserte Dienstleistungen oder den Zugang zu neuen Marktsegmenten, ohne die langwierigen und kostspieligen Prozesse der internen Ausbildung oder Neukundenakquise von Grund auf durchlaufen zu müssen.

    Das Abwerben von Mitarbeitern, auch als "Poaching" bekannt, beinhaltet oft das Anbieten attraktiverer Konditionen wie höhere Gehälter, Boni, bessere Aufstiegschancen oder innovative Projekte, um Fachkräfte zum Wechsel zu bewegen. Für Finanzinstitute bedeutet der Verlust solcher Mitarbeiter nicht nur den Verlust von Humankapital, sondern potenziell auch den Abfluss von Kunden und damit verbundenen Vermögenswerten, da Kunden oft eine starke Bindung zu ihrem persönlichen Berater haben. Umgekehrt kann das abwerbende Unternehmen durch den Zuzug erfahrener Kräfte schnell neue Geschäftsfelder erschließen oder bestehende stärken.

    Neben Mitarbeitern ist auch das Abwerben von Kunden ein zentraler Aspekt im Finanzsektor. Hierbei werden gezielt Kunden von Konkurrenten angesprochen, um sie von den eigenen Finanzprodukten oder -dienstleistungen zu überzeugen. Dies ist grundsätzlich Teil des freien Wettbewerbs und nicht per se rechtswidrig, solange keine unlauteren Mittel eingesetzt werden. Insbesondere im Bereich der Finanzdienstleistungen, wo Kundenbeziehungen oft auf Vertrauen und persönlichen Kontakten basieren, kann ein Wechsel des Beraters den Kunden dazu veranlassen, auch sein Depot oder seine Anlagen zum neuen Institut zu verlagern.

    Die rechtlichen Grenzen des Abwerbens sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) festgelegt. Unzulässig wird das Abwerben, wenn dabei unlautere Mittel wie die Verleitung zum Vertragsbruch, die Nutzung von Betriebsgeheimnissen oder die gezielte Schädigung eines Konkurrenten ohne eigenes sachliches Interesse zum Einsatz kommen. Solche Verstöße können zu Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen, was erhebliche finanzielle Risiken für das abwerbende Unternehmen birgt.

    Verwandte Begriffe

    Headhunting
    Wettbewerbsrecht
    Kundenakquise
    Mitarbeiterfluktuation
    Wettbewerbsverbot