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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    223

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    203

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Zölle

    188

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Volatilität

    168

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Federal Reserve

    150

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    Inflation

    130

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    S&p 500

    126

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    125

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    92

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Nachbörslicher Handel

    86

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Bewertung

    80

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Basispunkte

    69

    Ein Basispunkt ist eine Maßeinheit in der Finanzwelt. Er beschreibt sehr kleine Veränderungen bei Prozentangaben und entspricht genau einem Hundertstel eines Prozentpunktes.

    Alle Begriffe

    Ambulante Arztbesuche

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 6. Januar 2026

    Ambulante Arztbesuche umfassen alle medizinischen Leistungen, die ein Patient in einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einer Krankenhausambulanz erhält, ohne dass ein stationärer Aufenthalt über Nacht erforderlich ist. Finanziell betrachtet sind sie in der Regel kostengünstiger als stationäre Behandlungen und stellen einen wesentlichen Bestandteil der Gesundheitsausgaben dar.

    Ausführliche Erklärung

    Aus finanzieller Sicht sind ambulante Arztbesuche ein zentraler Pfeiler des Gesundheitssystems, da sie im Vergleich zu stationären Behandlungen erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen. Der Grundsatz "ambulant vor stationär" wird in vielen Gesundheitssystemen, einschließlich Deutschland, verfolgt, um die Kostenentwicklung zu dämpfen und knappe Ressourcen in Krankenhäusern zu entlasten. Studien zeigen, dass identische medizinische Eingriffe, wenn sie ambulant statt stationär durchgeführt werden, durchschnittlich mehr als doppelt so hohe Kosten verursachen können, wenn sie stationär erfolgen.

    Die Finanzierung ambulanter Arztbesuche unterscheidet sich je nach Versicherungsstatus des Patienten. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden die Kosten über eine Gesamtvergütung abgerechnet, die zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) vereinbart wird. Die Ärzte erhalten ihr Honorar dann auf Basis des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Bei privat versicherten Patienten erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei Ärzte oft höhere Sätze ansetzen können und Patienten die Rechnung direkt begleichen, um sie anschließend bei ihrer privaten Krankenversicherung (PKV) zur Erstattung einzureichen.

    Die Verlagerung von Leistungen vom stationären in den ambulanten Sektor hat das Potenzial, jährlich Milliarden Euro an Beitragsgeldern einzusparen und Krankenhäuser zu entlasten, damit diese sich auf wirklich stationär behandlungsbedürftige Patienten konzentrieren können. Seit 2024 fördern sogenannte "Hybrid-DRG" gezielt die sektorenübergreifende Versorgung, um die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Behandlung aufzuheben und die Effizienz zu steigern.

    Allerdings sind die finanziellen Anreize für eine Ambulantisierung nicht immer eindeutig, da die Vergütungssysteme fragmentiert sind und es zu unterschiedlichen Abrechnungskonditionen für die gleiche Leistung kommen kann, je nachdem, ob sie ambulant oder stationär erbracht wird. Auch die Übernahme von Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen durch die Krankenkassen ist in der Regel auf medizinisch begründete Ausnahmefälle beschränkt, wie beispielsweise bei Dialyse- oder Chemotherapiepatienten oder Personen mit hohem Pflegegrad.

    Rechtlicher Hinweis

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