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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    252

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    216

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Zölle

    200

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Volatilität

    191

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Federal Reserve

    158

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    Inflation

    149

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    S&p 500

    138

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    136

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Nachbörslicher Handel

    97

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Bewertung

    87

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    80

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Arbeitgeberversicherung

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 7. März 2026

    Die Arbeitgeberversicherung ist ein in Deutschland etabliertes Umlagesystem, das Arbeitgeber finanziell entlastet, indem es ihnen Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Umlage U1) und bei Mutterschaft (Umlage U2) ihrer Beschäftigten teilweise oder vollständig erstattet. Sie dient dazu, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor wirtschaftlichen Härten durch diese gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlungen zu schützen.

    Ausführliche Erklärung

    Die Arbeitgeberversicherung, auch als Entgeltfortzahlungsversicherung bekannt, basiert auf dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Arbeitgebern durch die gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft abzufedern. Dieses System ist in zwei Hauptverfahren unterteilt: U1 für Krankheitsaufwendungen und U2 für Mutterschaftsleistungen. Die Teilnahme an diesen Umlageverfahren ist für Arbeitgeber verpflichtend, wobei die genauen Bedingungen je nach Verfahren variieren.

    Das Umlageverfahren U1 betrifft die Erstattung von Aufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern. Zur Teilnahme sind Arbeitgeber verpflichtet, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber zahlen hierfür monatliche Umlagebeiträge an die Krankenkassen ihrer Mitarbeiter. Im Gegenzug erhalten sie einen Teil der fortgezahlten Entgelte erstattet, wobei der Erstattungssatz (z.B. 50%, 70% oder 80%) und der Umlagesatz je nach gewählter Option und Krankenkasse variieren können. Die Erstattung umfasst dabei nicht nur das fortgezahlte Arbeitsentgelt, sondern auch die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Sozialversicherung.

    Das Umlageverfahren U2 deckt die Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten ab. Im Gegensatz zur U1 ist die Teilnahme an der Umlage U2 für alle Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten oder dem Geschlecht der Belegschaft. Arbeitgeber erhalten hierbei den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das bei Beschäftigungsverbot gezahlte Arbeitsentgelt in vollem Umfang erstattet. Zusätzlich werden die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile pauschal in Höhe von 20 Prozent erstattet.

    Die Abwicklung der Arbeitgeberversicherung erfolgt über die Krankenkassen der jeweiligen Arbeitnehmer, die als sogenannte Ausgleichskassen fungieren. Arbeitgeber übermitteln die Umlagebeiträge zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse. Die Anträge auf Erstattung der Aufwendungen werden in der Regel maschinell über Entgeltabrechnungsprogramme oder das SV-Meldeportal eingereicht. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die zentrale Ausgleichskasse.

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    Arbeitgeberversicherung

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 7. März 2026

    Definition

    Die Arbeitgeberversicherung ist ein in Deutschland etabliertes Umlagesystem, das Arbeitgeber finanziell entlastet, indem es ihnen Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Umlage U1) und bei Mutterschaft (Umlage U2) ihrer Beschäftigten teilweise oder vollständig erstattet. Sie dient dazu, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen vor wirtschaftlichen Härten durch diese gesetzlich vorgeschriebenen Lohnfortzahlungen zu schützen.

    Detaillierte Erklärung

    Die Arbeitgeberversicherung, auch als Entgeltfortzahlungsversicherung bekannt, basiert auf dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) und zielt darauf ab, die finanzielle Belastung von Arbeitgebern durch die gesetzliche Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder Mutterschaft abzufedern. Dieses System ist in zwei Hauptverfahren unterteilt: U1 für Krankheitsaufwendungen und U2 für Mutterschaftsleistungen. Die Teilnahme an diesen Umlageverfahren ist für Arbeitgeber verpflichtend, wobei die genauen Bedingungen je nach Verfahren variieren.

    Das Umlageverfahren U1 betrifft die Erstattung von Aufwendungen bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern. Zur Teilnahme sind Arbeitgeber verpflichtet, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Arbeitgeber zahlen hierfür monatliche Umlagebeiträge an die Krankenkassen ihrer Mitarbeiter. Im Gegenzug erhalten sie einen Teil der fortgezahlten Entgelte erstattet, wobei der Erstattungssatz (z.B. 50%, 70% oder 80%) und der Umlagesatz je nach gewählter Option und Krankenkasse variieren können. Die Erstattung umfasst dabei nicht nur das fortgezahlte Arbeitsentgelt, sondern auch die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile zur Sozialversicherung.

    Das Umlageverfahren U2 deckt die Aufwendungen bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten ab. Im Gegensatz zur U1 ist die Teilnahme an der Umlage U2 für alle Arbeitgeber verpflichtend, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten oder dem Geschlecht der Belegschaft. Arbeitgeber erhalten hierbei den gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das bei Beschäftigungsverbot gezahlte Arbeitsentgelt in vollem Umfang erstattet. Zusätzlich werden die darauf entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile pauschal in Höhe von 20 Prozent erstattet.

    Die Abwicklung der Arbeitgeberversicherung erfolgt über die Krankenkassen der jeweiligen Arbeitnehmer, die als sogenannte Ausgleichskassen fungieren. Arbeitgeber übermitteln die Umlagebeiträge zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die zuständige Krankenkasse. Die Anträge auf Erstattung der Aufwendungen werden in der Regel maschinell über Entgeltabrechnungsprogramme oder das SV-Meldeportal eingereicht. Für geringfügig Beschäftigte (Minijobber) ist die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die zentrale Ausgleichskasse.

    Verwandte Begriffe

    Umlageverfahren U1
    Umlageverfahren U2
    Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
    Entgeltfortzahlung
    Ausgleichskasse