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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Marktkapitalisierung

    134

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Künstliche Intelligenz (KI)

    124

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Volatilität

    106

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Federal Reserve

    97

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    95

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Inflation

    81

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Kursziel

    71

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Zölle

    70

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Regierungsstillstand

    51

    Ein Regierungsstillstand (Government Shutdown) ist ein temporärer Verwaltungsstillstand, der eintritt, wenn die Legislative keine Gesetze zur Finanzierung der Exekutive verabschiedet, wodurch ein Großteil der staatlichen Aktivitäten und Dienstleistungen eingestellt wird. Dies geschieht typischerweise, wenn sich die politischen Parteien nicht auf einen Haushalt oder eine Übergangsfinanzierung einigen können, bevor die bestehenden Mittel auslaufen.

    Basispunkte

    51

    Ein Basispunkt ist eine Maßeinheit in der Finanzwelt. Er beschreibt sehr kleine Veränderungen bei Prozentangaben und entspricht genau einem Hundertstel eines Prozentpunktes.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    49

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Nachbörslicher Handel

    48

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Alle Begriffe

    Beizulegender Zeitwert

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026

    Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) ist der Preis, der in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt oder bei der Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Er stellt eine rationale und unvoreingenommene Schätzung des potenziellen Marktpreises dar.

    Ausführliche Erklärung

    Der beizulegende Zeitwert dient als bilanzieller Wertmaßstab, der den aktuellen Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Verbindlichkeit zu einem bestimmten Stichtag angibt, anstatt sich auf historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu stützen. Während Anschaffungs- und Herstellungskosten die Standard-Bewertungsmaßstäbe im Handelsgesetzbuch (HGB) sind, kommt der beizulegende Zeitwert dort nur in Ausnahmefällen zum Einsatz, beispielsweise bei bestimmten Finanzinstrumenten des Handelsbestands oder zur Bewertung von Deckungsvermögen für Altersversorgungsverpflichtungen. Nach § 255 Abs. 4 HGB entspricht der beizulegende Zeitwert primär dem Marktpreis; ist kein aktiver Markt vorhanden, wird er mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden bestimmt. Kann er auch so nicht ermittelt werden, sind die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen.

    Im Rahmen der International Financial Reporting Standards (IFRS) hat der beizulegende Zeitwert eine wesentlich breitere Anwendung und ist ein zentraler Bewertungsstandard, insbesondere durch IFRS 13 "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert". IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als einen "Exit Price", also den Preis, der beim Verkauf eines Vermögenswerts oder der Übertragung einer Schuld in einer geordneten Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag erzielt würde. Dies bedeutet, dass die Absicht des Halters irrelevant ist und die Transaktion unter normalen Marktbedingungen ohne Zwang stattfinden muss.

    Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts wird eine dreistufige Hierarchie von Inputfaktoren herangezogen, um die Verlässlichkeit der Bewertung zu gewährleisten. Stufe 1 umfasst notierte, unberichtigte Preise in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, wie beispielsweise Börsenkurse für Aktien. Stufe 2 beinhaltet direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die keine Preise der Stufe 1 sind, wie notierte Preise für ähnliche Vermögenswerte oder Schulden in aktiven Märkten oder Preise für identische oder ähnliche Vermögenswerte in nicht aktiven Märkten. Stufe 3 umfasst nicht beobachtbare Inputfaktoren, die auf unternehmenseigenen Annahmen basieren, wenn keine ausreichenden Marktdaten verfügbar sind, beispielsweise bei der Bewertung von GmbH-Geschäftsanteilen ohne aktiven Markt.

    Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts kann verschiedene Bewertungstechniken umfassen, darunter die Marktmethode (Nutzung von Preisen und Informationen aus Markttransaktionen), die Ertragsmethode (Umwandlung zukünftiger Beträge wie Cashflows in einen Barwert) und die Kostenmethode (Wiederbeschaffungskosten). Diese Methoden werden je nach Art des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit und der Verfügbarkeit von Marktdaten angewendet.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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