Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    271

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    231

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Zölle

    208

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Volatilität

    208

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Inflation

    173

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    172

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    148

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    142

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    107

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    89

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    89

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

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    Gelder Veruntreuen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2026

    "Gelder veruntreuen" bezeichnet den rechtswidrigen Missbrauch oder die Aneignung von fremden Geldern oder Vermögenswerten, die einer Person anvertraut wurden, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter. Dies geschieht unter Verletzung einer bestehenden Vermögensbetreuungspflicht.

    Ausführliche Erklärung

    Veruntreuung im finanziellen Kontext tritt auf, wenn eine Person, die aufgrund ihrer Position, eines Gesetzes, eines behördlichen Auftrags oder eines Rechtsgeschäfts die Befugnis oder Pflicht hat, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, diese Befugnis missbraucht oder die Pflicht verletzt. Der Täter nutzt dabei den ihm eingeräumten Zugriff auf fremdes Vermögen aus, um sich oder Dritten unberechtigt zu bereichern, wodurch dem Vermögensinhaber ein Nachteil entsteht. Dieser Vermögensnachteil kann sich als Verminderung der Aktiva, Vermehrung der Passiva oder als entgangener Gewinn manifestieren.

    Typische Beispiele für die Veruntreuung von Geldern sind, wenn ein Mitarbeiter Bargeld aus der Kasse entnimmt, ein Bankmitarbeiter Geld von einem Kundenkonto auf sein Privatkonto überweist oder ein Geschäftsführer Firmengelder für private Zwecke verwendet. Auch das Betreiben einer "Schwarzen Kasse", bei der Geldmittel außerhalb der offiziellen Buchführung gehalten und für nicht vorgesehene Zwecke verwendet werden, fällt unter diesen Tatbestand. Solche Handlungen erschüttern das Vertrauen in die ordnungsgemäße Verwaltung von Geldern und können für die betroffenen Personen oder Unternehmen erhebliche finanzielle Schäden verursachen.

    Im deutschen Strafrecht wird "Veruntreuung" umgangssprachlich oft synonym mit "Untreue" verwendet und ist in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Es handelt sich um ein Vermögensdelikt, das den Schutz des Vermögens von Personen vor missbräuchlichen Eingriffen durch Treuepflichtige zum Ziel hat. Die Strafbarkeit setzt voraus, dass der Täter eine ihm obliegende Treuepflicht verletzt und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht. Die Strafen können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren reichen, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

    Die Abgrenzung zu anderen Delikten wie Unterschlagung ist wichtig. Während bei der Unterschlagung der Täter eine fremde Sache, die er bereits im Besitz hat, rechtswidrig für sich oder Dritte aneignet, liegt bei der Veruntreuung (Untreue) der Fokus auf dem Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht. Bei der veruntreuenden Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB) war die unterschlagene Sache dem Täter anvertraut, was eine spezielle Form der Unterschlagung darstellt.

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    Gelder Veruntreuen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2026

    Definition

    "Gelder veruntreuen" bezeichnet den rechtswidrigen Missbrauch oder die Aneignung von fremden Geldern oder Vermögenswerten, die einer Person anvertraut wurden, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter. Dies geschieht unter Verletzung einer bestehenden Vermögensbetreuungspflicht.

    Detaillierte Erklärung

    Veruntreuung im finanziellen Kontext tritt auf, wenn eine Person, die aufgrund ihrer Position, eines Gesetzes, eines behördlichen Auftrags oder eines Rechtsgeschäfts die Befugnis oder Pflicht hat, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, diese Befugnis missbraucht oder die Pflicht verletzt. Der Täter nutzt dabei den ihm eingeräumten Zugriff auf fremdes Vermögen aus, um sich oder Dritten unberechtigt zu bereichern, wodurch dem Vermögensinhaber ein Nachteil entsteht. Dieser Vermögensnachteil kann sich als Verminderung der Aktiva, Vermehrung der Passiva oder als entgangener Gewinn manifestieren.

    Typische Beispiele für die Veruntreuung von Geldern sind, wenn ein Mitarbeiter Bargeld aus der Kasse entnimmt, ein Bankmitarbeiter Geld von einem Kundenkonto auf sein Privatkonto überweist oder ein Geschäftsführer Firmengelder für private Zwecke verwendet. Auch das Betreiben einer "Schwarzen Kasse", bei der Geldmittel außerhalb der offiziellen Buchführung gehalten und für nicht vorgesehene Zwecke verwendet werden, fällt unter diesen Tatbestand. Solche Handlungen erschüttern das Vertrauen in die ordnungsgemäße Verwaltung von Geldern und können für die betroffenen Personen oder Unternehmen erhebliche finanzielle Schäden verursachen.

    Im deutschen Strafrecht wird "Veruntreuung" umgangssprachlich oft synonym mit "Untreue" verwendet und ist in § 266 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Es handelt sich um ein Vermögensdelikt, das den Schutz des Vermögens von Personen vor missbräuchlichen Eingriffen durch Treuepflichtige zum Ziel hat. Die Strafbarkeit setzt voraus, dass der Täter eine ihm obliegende Treuepflicht verletzt und dadurch einen Vermögensnachteil verursacht. Die Strafen können von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren reichen, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.

    Die Abgrenzung zu anderen Delikten wie Unterschlagung ist wichtig. Während bei der Unterschlagung der Täter eine fremde Sache, die er bereits im Besitz hat, rechtswidrig für sich oder Dritte aneignet, liegt bei der Veruntreuung (Untreue) der Fokus auf dem Missbrauch einer Vermögensbetreuungspflicht. Bei der veruntreuenden Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB) war die unterschlagene Sache dem Täter anvertraut, was eine spezielle Form der Unterschlagung darstellt.

    Verwandte Begriffe

    Untreue
    Unterschlagung
    Betrug
    Vermögensdelikt
    Missbrauch von Vertrauen