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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    264

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    223

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Zölle

    203

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Volatilität

    202

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Federal Reserve

    167

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    Inflation

    166

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    S&p 500

    144

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    140

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    103

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    88

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    85

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Gerichtliche Befragung

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 5. Februar 2026

    Eine gerichtliche Befragung im Finanzkontext bezieht sich primär auf die Pflicht eines Schuldners, auf gerichtliche Anordnung hin umfassende Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse zu erteilen, um Gläubigern die Durchsetzung ihrer Forderungen zu ermöglichen. Sie dient der Sachaufklärung in Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren.

    Ausführliche Erklärung

    Im deutschen Finanz- und Zivilprozessrecht ist die "gerichtliche Befragung" in Bezug auf die Vermögensverhältnisse eines Schuldners am prominentesten in Form der Vermögensauskunft (§§ 802c ff. ZPO) verankert. Diese Maßnahme wird von einem Gläubiger beantragt, der einen vollstreckbaren Titel gegen einen Schuldner besitzt und seine Forderung nicht auf anderem Wege befriedigen konnte. Der Gerichtsvollzieher fordert den Schuldner auf, ein Vermögensverzeichnis zu erstellen und dessen Richtigkeit an Eides statt zu versichern. Ziel ist es, dem Gläubiger einen Überblick über pfändbare Vermögenswerte des Schuldners zu verschaffen, um eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung zu ermöglichen.

    Die Vermögensauskunft ersetzt den früheren "Offenbarungseid" oder die "Eidesstattliche Versicherung" und ist eine einschneidende Maßnahme für den Schuldner, da sie oft zur Kreditunwürdigkeit führt. Der Schuldner ist verpflichtet, alle relevanten Angaben zu Einkommen, Bankkonten, Immobilien, Wertpapieren und anderen Vermögensgegenständen sowie zu bestehenden Verbindlichkeiten zu machen. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere eine Bestrafung wegen falscher Versicherung an Eides statt (§ 156 StGB).

    Die gerichtliche Befragung kann auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stattfinden, wo der Schuldner oder die Erben eines Nachlasses dem Insolvenzgericht umfassend Auskunft über alle das Verfahren betreffenden Verhältnisse erteilen müssen. Hier dient die Befragung der Feststellung und Sicherung der Insolvenzmasse sowie der Klärung der Voraussetzungen für die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Auch in diesem Kontext sind die Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß zu erteilen, wobei das Gericht bei Nichterscheinen des Schuldners eine zwangsweise Vorführung anordnen kann.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

    Unsere Inhalte werden automatisiert erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.

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