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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    263

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    223

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Zölle

    203

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Volatilität

    201

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Federal Reserve

    167

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    Inflation

    166

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    S&p 500

    144

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    140

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    103

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    88

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    85

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Gestundet

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 15. Januar 2026

    "Gestundet" bedeutet im Finanzwesen die vertraglich vereinbarte Verschiebung der Fälligkeit einer Forderung auf einen späteren Zeitpunkt, ohne dass die ursprüngliche Schuld erlischt. Es handelt sich um einen Zahlungsaufschub, der dem Schuldner ermöglicht, einen vorübergehenden finanziellen Engpass zu überbrücken.

    Ausführliche Erklärung

    Eine Stundung wird in der Regel zwischen Gläubiger und Schuldner vereinbart, wenn der Schuldner vorübergehend nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen fristgerecht nachzukommen. Dies kann beispielsweise bei Kreditraten, Steuerschulden oder Rechnungen der Fall sein. Die Stundung dient dazu, den Schuldner vor Verzug und den damit verbundenen negativen Folgen wie Mahngebühren oder einer Verschlechterung der Bonität zu schützen.

    Im Kreditwesen bedeutet eine Stundung oft eine Ratenpause, bei der die monatlichen Tilgungszahlungen für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden. Während dieser Zeit können jedoch weiterhin Zinsen anfallen, was den Kredit insgesamt teurer machen kann. Die gestundeten Raten können nach Ablauf der Stundungsperiode entweder durch eine Verlängerung der Kreditlaufzeit oder durch eine Erhöhung der zukünftigen Raten ausgeglichen werden. Eine Stundung ist meist nur sinnvoll, wenn der Schuldner absehen kann, dass er seine Zahlungsverpflichtungen in absehbarer Zeit wieder vollständig erfüllen kann.

    Im Steuerrecht ist die Stundung von Steuerschulden ebenfalls möglich und wird durch die Abgabenordnung (AO) geregelt. Hierfür muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden, der begründet, dass die sofortige Einziehung der Steuer eine erhebliche Härte für den Steuerpflichtigen darstellen würde und der Steueranspruch durch die Stundung nicht gefährdet ist. Auch bei Steuerstundungen fallen in der Regel Stundungszinsen an, die aktuell 0,5 % pro vollem Monat betragen können. Das Finanzamt kann zudem Sicherheiten verlangen.

    Es gibt verschiedene Arten der Stundung, darunter die befristete Stundung, bei der ein neuer Fälligkeitstermin festgelegt wird, und die unbefristete Stundung, bei der kein fixer Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Zahlungen bestimmt ist. Eine teilweise Stundung kann auch vereinbart werden, bei der nur ein Teil der Rate, beispielsweise die Tilgung, gestundet wird, während Zinsen weiterhin zu zahlen sind. Die Entscheidung über eine Stundung ist immer eine Einzelfallentscheidung und erfordert die Zustimmung des Gläubigers.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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