🍪 Cookie-Einstellungen

    Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Präferenzen zu speichern und unsere Website zu verbessern. Mit „Alle akzeptieren" stimmen Sie der Verwendung von Analytics- und Werbe-Cookies zu. Mit „Nur notwendige" werden ausschließlich technisch erforderliche Cookies gesetzt.

    Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    232

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    208

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Zölle

    194

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Volatilität

    171

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Federal Reserve

    151

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    Inflation

    136

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Kursziel

    127

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    S&p 500

    126

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    97

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Nachbörslicher Handel

    88

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Bewertung

    81

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Basispunkte

    72

    Ein Basispunkt ist eine Maßeinheit in der Finanzwelt. Er beschreibt sehr kleine Veränderungen bei Prozentangaben und entspricht genau einem Hundertstel eines Prozentpunktes.

    Alle Begriffe

    Grundsteuern

    4 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2026

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung, die von den Gemeinden erhoben wird und ihnen als wesentliche Einnahmequelle dient. Sie ist eine Substanzsteuer, deren Höhe nicht vom Einkommen des Eigentümers abhängt.

    Ausführliche Erklärung

    Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland und wird auf inländischen Grundbesitz erhoben, wozu Grundstücke, Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zählen. Sie ist eine Gemeindesteuer, deren Einnahmen vollständig den Städten und Gemeinden zugutekommen und dort zur Finanzierung öffentlicher Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Straßen und Schwimmbäder verwendet werden. Die Erhebung erfolgt in der Regel vierteljährlich.

    Traditionell wird zwischen zwei Hauptarten unterschieden: der Grundsteuer A (agrarisch) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Seit der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 wirksam wird, wurde in vielen Bundesländern die Grundsteuer C eingeführt. Diese ermöglicht es Gemeinden, für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festzulegen, um Bodenspekulationen entgegenzuwirken und die Schaffung von Wohnraum zu fördern.

    Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf einem dreistufigen Verfahren. Zunächst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert (bis 2024 den Einheitswert), der den Wert des Grundstücks widerspiegelt. Dieser Wert wird anschließend mit einer gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl multipliziert, die je nach Grundstücksart variiert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Im letzten Schritt multiplizieren die Gemeinden diesen Messbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz, um die endgültige jährliche Grundsteuer zu bestimmen. Die Hebesätze können von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren, was zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führt.

    Ein wichtiger Aspekt der Grundsteuer ist ihre Umlagefähigkeit: Bei vermieteten Immobilien kann der Eigentümer die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Grundsteuerreform 2019 war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertungsgrundlage (Einheitswerte von 1964 bzw. 1935) als verfassungswidrig erklärte. Die Reform zielt darauf ab, die Besteuerung gerechter zu gestalten, ohne das Gesamtaufkommen für die Gemeinden zu erhöhen.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

    Unsere Inhalte werden automatisiert erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.

    Wir sind ein Nachrichten-Aggregator und Bildungsressource – kein Finanzdienstleister. Bei finanziellen Entscheidungen konsultieren Sie bitte qualifizierte Finanzberater. Jede Anlageentscheidung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

    Affiliate-Hinweis

    Als Amazon-Partner verdienen wir an qualifizierten Verkäufen. Wenn Sie auf einen Affiliate-Link klicken und über diesen Link einkaufen, erhalten wir eine Provision. Der Preis ändert sich für Sie nicht.

    Grundsteuern

    4 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 20. Februar 2026

    Definition

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung, die von den Gemeinden erhoben wird und ihnen als wesentliche Einnahmequelle dient. Sie ist eine Substanzsteuer, deren Höhe nicht vom Einkommen des Eigentümers abhängt.

    Detaillierte Erklärung

    Die Grundsteuer ist eine der ältesten Steuerarten in Deutschland und wird auf inländischen Grundbesitz erhoben, wozu Grundstücke, Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft zählen. Sie ist eine Gemeindesteuer, deren Einnahmen vollständig den Städten und Gemeinden zugutekommen und dort zur Finanzierung öffentlicher Infrastruktur wie Schulen, Kitas, Straßen und Schwimmbäder verwendet werden. Die Erhebung erfolgt in der Regel vierteljährlich.

    Traditionell wird zwischen zwei Hauptarten unterschieden: der Grundsteuer A (agrarisch) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und der Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Seit der Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 wirksam wird, wurde in vielen Bundesländern die Grundsteuer C eingeführt. Diese ermöglicht es Gemeinden, für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festzulegen, um Bodenspekulationen entgegenzuwirken und die Schaffung von Wohnraum zu fördern.

    Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf einem dreistufigen Verfahren. Zunächst ermittelt das Finanzamt den Grundsteuerwert (bis 2024 den Einheitswert), der den Wert des Grundstücks widerspiegelt. Dieser Wert wird anschließend mit einer gesetzlich festgelegten Grundsteuermesszahl multipliziert, die je nach Grundstücksart variiert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag. Im letzten Schritt multiplizieren die Gemeinden diesen Messbetrag mit ihrem individuellen Hebesatz, um die endgültige jährliche Grundsteuer zu bestimmen. Die Hebesätze können von Gemeinde zu Gemeinde stark variieren, was zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führt.

    Ein wichtiger Aspekt der Grundsteuer ist ihre Umlagefähigkeit: Bei vermieteten Immobilien kann der Eigentümer die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Grundsteuerreform 2019 war notwendig geworden, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertungsgrundlage (Einheitswerte von 1964 bzw. 1935) als verfassungswidrig erklärte. Die Reform zielt darauf ab, die Besteuerung gerechter zu gestalten, ohne das Gesamtaufkommen für die Gemeinden zu erhöhen.

    Verwandte Begriffe

    Hebesatz
    Einheitswert
    Grundsteuerwert
    Grundsteuermesszahl
    Realsteuer