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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    213

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    199

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Zölle

    174

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Volatilität

    167

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Federal Reserve

    149

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    Inflation

    129

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    S&p 500

    125

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    123

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    89

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Nachbörslicher Handel

    85

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Bewertung

    79

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Basispunkte

    69

    Ein Basispunkt ist eine Maßeinheit in der Finanzwelt. Er beschreibt sehr kleine Veränderungen bei Prozentangaben und entspricht genau einem Hundertstel eines Prozentpunktes.

    Alle Begriffe

    Hinterbliebenenleistungen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2026

    Hinterbliebenenleistungen sind finanzielle Zuwendungen, die unterhaltsberechtigten Angehörigen nach dem Tod einer versicherten Person von Sozialversicherungen oder privaten Versicherungsunternehmen gezahlt werden. Sie dienen der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und der Deckung von Kosten im Todesfall.

    Ausführliche Erklärung

    Hinterbliebenenleistungen umfassen in Deutschland primär Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Witwen-/Witwerrente und die Waisenrente. Die Witwen- oder Witwerrente soll den Unterhalt ersetzen, den der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner nicht mehr erbringen kann. Es wird zwischen der kleinen und der großen Witwen-/Witwerrente unterschieden, deren Höhe und Dauer von Faktoren wie dem Alter des Hinterbliebenen, der Erziehung von Kindern und einer möglichen Erwerbsminderung sowie der Dauer der Ehe oder Partnerschaft abhängen. Beispielsweise wird die kleine Witwenrente für maximal 24 Monate gezahlt und beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen, während die große Witwenrente 55 % (oder 60 % nach altem Recht) betragen kann und unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet gewährt wird. Waisenrenten werden an Kinder gezahlt, wenn ein oder beide Elternteile versterben, und können bis zum 18. Lebensjahr oder unter bestimmten Bedingungen, wie einer Schul- oder Berufsausbildung, bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden.

    Stirbt eine Person infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, können Hinterbliebene auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Diese umfassen Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten. Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße und wird an die Person gezahlt, die die Bestattungskosten getragen hat. Die Hinterbliebenenrenten aus der Unfallversicherung sollen den Familienangehörigen das entfallende Einkommen ersetzen und dürfen zusammen einen Höchstbetrag von 80 % des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen.

    Neben den gesetzlichen Leistungen können Hinterbliebene auch Ansprüche aus privater Vorsorge oder betrieblicher Altersversorgung haben. Dazu zählen Leistungen aus Lebensversicherungen, wie Risikolebensversicherungen oder Kapitallebensversicherungen, die im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten auszahlen. Auch private Rentenversicherungen können einen Hinterbliebenenschutz umfassen. In der betrieblichen Altersversorgung können ebenfalls Versorgungsleistungen für Hinterbliebene vorgesehen sein, deren Voraussetzungen sich aus den jeweiligen Versorgungszusagen ergeben.

    Bei Witwen- und Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird in der Regel eigenes Einkommen der Rentenberechtigten oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet, während bei Waisenrenten grundsätzlich keine Anrechnung stattfindet. Hinterbliebenenleistungen müssen in der Regel beantragt werden. Die Höhe der Leistungen kann durch das Zusammentreffen verschiedener Rentenansprüche beeinflusst werden.

    Rechtlicher Hinweis

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    Hinterbliebenenleistungen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 3. Januar 2026

    Definition

    Hinterbliebenenleistungen sind finanzielle Zuwendungen, die unterhaltsberechtigten Angehörigen nach dem Tod einer versicherten Person von Sozialversicherungen oder privaten Versicherungsunternehmen gezahlt werden. Sie dienen der finanziellen Absicherung der Hinterbliebenen und der Deckung von Kosten im Todesfall.

    Detaillierte Erklärung

    Hinterbliebenenleistungen umfassen in Deutschland primär Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Witwen-/Witwerrente und die Waisenrente. Die Witwen- oder Witwerrente soll den Unterhalt ersetzen, den der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner nicht mehr erbringen kann. Es wird zwischen der kleinen und der großen Witwen-/Witwerrente unterschieden, deren Höhe und Dauer von Faktoren wie dem Alter des Hinterbliebenen, der Erziehung von Kindern und einer möglichen Erwerbsminderung sowie der Dauer der Ehe oder Partnerschaft abhängen. Beispielsweise wird die kleine Witwenrente für maximal 24 Monate gezahlt und beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen, während die große Witwenrente 55 % (oder 60 % nach altem Recht) betragen kann und unter bestimmten Voraussetzungen unbefristet gewährt wird. Waisenrenten werden an Kinder gezahlt, wenn ein oder beide Elternteile versterben, und können bis zum 18. Lebensjahr oder unter bestimmten Bedingungen, wie einer Schul- oder Berufsausbildung, bis zum 27. Lebensjahr gewährt werden.

    Stirbt eine Person infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, können Hinterbliebene auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Diese umfassen Sterbegeld zur Deckung der Bestattungskosten, Überführungskosten und Hinterbliebenenrenten. Das Sterbegeld beträgt pauschal ein Siebtel der zum Todeszeitpunkt geltenden Bezugsgröße und wird an die Person gezahlt, die die Bestattungskosten getragen hat. Die Hinterbliebenenrenten aus der Unfallversicherung sollen den Familienangehörigen das entfallende Einkommen ersetzen und dürfen zusammen einen Höchstbetrag von 80 % des Jahresarbeitsverdienstes nicht übersteigen.

    Neben den gesetzlichen Leistungen können Hinterbliebene auch Ansprüche aus privater Vorsorge oder betrieblicher Altersversorgung haben. Dazu zählen Leistungen aus Lebensversicherungen, wie Risikolebensversicherungen oder Kapitallebensversicherungen, die im Todesfall eine vertraglich vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten auszahlen. Auch private Rentenversicherungen können einen Hinterbliebenenschutz umfassen. In der betrieblichen Altersversorgung können ebenfalls Versorgungsleistungen für Hinterbliebene vorgesehen sein, deren Voraussetzungen sich aus den jeweiligen Versorgungszusagen ergeben.

    Bei Witwen- und Witwerrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird in der Regel eigenes Einkommen der Rentenberechtigten oberhalb bestimmter Freibeträge angerechnet, während bei Waisenrenten grundsätzlich keine Anrechnung stattfindet. Hinterbliebenenleistungen müssen in der Regel beantragt werden. Die Höhe der Leistungen kann durch das Zusammentreffen verschiedener Rentenansprüche beeinflusst werden.

    Verwandte Begriffe

    Witwenrente
    Waisenrente
    Sterbegeld
    Risikolebensversicherung
    Gesetzliche Rentenversicherung