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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    343

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    292

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    278

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Inflation

    242

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Zölle

    228

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Federal Reserve

    203

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    194

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    180

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Straße Von Hormus

    168

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Nachbörslicher Handel

    121

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    117

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    112

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Alle Begriffe

    Listenpreis der Medikamente

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 4. Februar 2026

    Der Listenpreis der Medikamente, auch als Apothekenverkaufspreis (AVP) bekannt, ist der öffentlich ausgewiesene Preis eines Arzneimittels, der sich aus dem Herstellerabgabepreis, Großhandels- und Apothekenzuschlägen sowie der Mehrwertsteuer zusammensetzt. Er stellt den maximalen Verkaufspreis dar, bevor individuelle Rabatte, Zuzahlungen oder Erstattungen durch Krankenkassen berücksichtigt werden.

    Ausführliche Erklärung

    Die Preisbildung von Medikamenten, insbesondere von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist in Deutschland stark reguliert. Der Listenpreis beginnt mit dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (APU), den der Hersteller zunächst frei festlegen kann. Auf diesen APU werden gesetzlich festgelegte Zuschläge für den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken aufgeschlagen, um deren Leistungen wie Beschaffung, Bevorratung und Verteilung zu vergüten. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese Struktur führt dazu, dass ein bestimmtes verschreibungspflichtiges Arzneimittel in jeder Apotheke den gleichen Listenpreis aufweist, was einen reinen Preiswettbewerb zwischen Apotheken verhindert und stattdessen einen Qualitäts- und Service-Wettbewerb fördert.

    Für die gesetzlichen Krankenkassen und die Versicherten ist der Listenpreis jedoch selten der tatsächlich zu zahlende Betrag. Zur finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems werden verschiedene Abschläge und Regelungen angewendet. Dazu gehören der gesetzliche Apothekenabschlag und der Herstellerabschlag, die direkt vom Apothekenverkaufspreis abgezogen werden. Patienten leisten zudem eine gesetzliche Zuzahlung, die einen Teil der Kosten deckt.

    Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Festbeträge, die für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel als Höchstgrenzen für die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Ist der Listenpreis eines Medikaments höher als der Festbetrag, muss der Patient die Differenz zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung selbst tragen. Auch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern können den effektiven Preis für die Krankenkassen senken, indem Hersteller Rabatte auf den Listenpreis gewähren. Diese komplexen Mechanismen bedeuten, dass der Listenpreis zwar die Basis bildet, die tatsächlichen Ausgaben für das Gesundheitssystem und die Patienten jedoch durch eine Vielzahl von Regulierungen und Vereinbarungen beeinflusst werden.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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    Listenpreis der Medikamente

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 4. Februar 2026

    Definition

    Der Listenpreis der Medikamente, auch als Apothekenverkaufspreis (AVP) bekannt, ist der öffentlich ausgewiesene Preis eines Arzneimittels, der sich aus dem Herstellerabgabepreis, Großhandels- und Apothekenzuschlägen sowie der Mehrwertsteuer zusammensetzt. Er stellt den maximalen Verkaufspreis dar, bevor individuelle Rabatte, Zuzahlungen oder Erstattungen durch Krankenkassen berücksichtigt werden.

    Detaillierte Erklärung

    Die Preisbildung von Medikamenten, insbesondere von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, ist in Deutschland stark reguliert. Der Listenpreis beginnt mit dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (APU), den der Hersteller zunächst frei festlegen kann. Auf diesen APU werden gesetzlich festgelegte Zuschläge für den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken aufgeschlagen, um deren Leistungen wie Beschaffung, Bevorratung und Verteilung zu vergüten. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Diese Struktur führt dazu, dass ein bestimmtes verschreibungspflichtiges Arzneimittel in jeder Apotheke den gleichen Listenpreis aufweist, was einen reinen Preiswettbewerb zwischen Apotheken verhindert und stattdessen einen Qualitäts- und Service-Wettbewerb fördert.

    Für die gesetzlichen Krankenkassen und die Versicherten ist der Listenpreis jedoch selten der tatsächlich zu zahlende Betrag. Zur finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems werden verschiedene Abschläge und Regelungen angewendet. Dazu gehören der gesetzliche Apothekenabschlag und der Herstellerabschlag, die direkt vom Apothekenverkaufspreis abgezogen werden. Patienten leisten zudem eine gesetzliche Zuzahlung, die einen Teil der Kosten deckt.

    Ein weiterer wichtiger Faktor sind die Festbeträge, die für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel als Höchstgrenzen für die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt werden. Ist der Listenpreis eines Medikaments höher als der Festbetrag, muss der Patient die Differenz zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung selbst tragen. Auch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmaherstellern können den effektiven Preis für die Krankenkassen senken, indem Hersteller Rabatte auf den Listenpreis gewähren. Diese komplexen Mechanismen bedeuten, dass der Listenpreis zwar die Basis bildet, die tatsächlichen Ausgaben für das Gesundheitssystem und die Patienten jedoch durch eine Vielzahl von Regulierungen und Vereinbarungen beeinflusst werden.

    Verwandte Begriffe

    Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)
    Festbetrag
    Herstellerabgabepreis (APU)
    Apothekenverkaufspreis (AVP)
    Rabattverträge