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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    343

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    291

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    277

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Inflation

    241

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Zölle

    228

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Federal Reserve

    202

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    194

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    179

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Straße Von Hormus

    168

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Nachbörslicher Handel

    121

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    117

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    111

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Alle Begriffe

    Lizenzen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 26. März 2026

    Lizenzen sind im Finanzwesen entgeltlich erworbene oder vergebene Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten wie Patenten, Marken, Software oder Know-how. Sie stellen für den Lizenznehmer einen immateriellen Vermögenswert dar und für den Lizenzgeber eine Einnahmequelle.

    Ausführliche Erklärung

    Aus finanzieller Sicht sind Lizenzen von großer Bedeutung, da sie die wirtschaftliche Nutzung von Schutzrechten oder geistigem Eigentum ermöglichen. Ein Lizenzgeber räumt einem Lizenznehmer gegen eine Gebühr das Recht ein, ein geschütztes Gut zu nutzen, beispielsweise eine Software, ein Patent oder eine Marke. Diese Lizenzgebühren können einmalig, wiederkehrend (z.B. monatlich oder jährlich) oder umsatzbasiert ausgestaltet sein. Für den Lizenznehmer stellen die gezahlten Lizenzgebühren in der Regel abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Bei einmaligen Zahlungen für den Erwerb eines Nutzungsrechts werden Lizenzen als immaterielle Vermögenswerte in der Bilanz des Lizenznehmers aktiviert und über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

    Die Bilanzierung von Lizenzen hängt davon ab, ob sie entgeltlich erworben oder selbst geschaffen wurden. Entgeltlich erworbene Lizenzen müssen in der Handelsbilanz als immaterielle Vermögenswerte aktiviert werden. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, zu denen auch Lizenzen gehören können, besteht im Handelsrecht ein Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten, während Forschungskosten stets als Aufwand zu erfassen sind. Im Steuerrecht gibt es hier oft abweichende Regelungen, beispielsweise ein Aktivierungsverbot für selbst erstellte Software in der Steuerbilanz, wobei die Kosten sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.

    Lizenzeinnahmen sind für den Lizenzgeber Erträge, die je nach Ausgestaltung des Lizenzvertrags und der Art des lizenzierten Gutes unterschiedlich verbucht werden. Bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen können Quellensteuern anfallen, die unter bestimmten Voraussetzungen durch Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien reduziert oder vermieden werden können. Die korrekte Bewertung und Bilanzierung von Lizenzen ist entscheidend für die Unternehmensbewertung und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, insbesondere da immaterielle Vermögenswerte einen erheblichen Wert für ein Unternehmen darstellen können.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

    Unsere Inhalte werden automatisiert erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.

    Wir sind ein Nachrichten-Aggregator und Bildungsressource – kein Finanzdienstleister. Bei finanziellen Entscheidungen konsultieren Sie bitte qualifizierte Finanzberater. Jede Anlageentscheidung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

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    Lizenzen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 26. März 2026

    Definition

    Lizenzen sind im Finanzwesen entgeltlich erworbene oder vergebene Nutzungsrechte an immateriellen Vermögenswerten wie Patenten, Marken, Software oder Know-how. Sie stellen für den Lizenznehmer einen immateriellen Vermögenswert dar und für den Lizenzgeber eine Einnahmequelle.

    Detaillierte Erklärung

    Aus finanzieller Sicht sind Lizenzen von großer Bedeutung, da sie die wirtschaftliche Nutzung von Schutzrechten oder geistigem Eigentum ermöglichen. Ein Lizenzgeber räumt einem Lizenznehmer gegen eine Gebühr das Recht ein, ein geschütztes Gut zu nutzen, beispielsweise eine Software, ein Patent oder eine Marke. Diese Lizenzgebühren können einmalig, wiederkehrend (z.B. monatlich oder jährlich) oder umsatzbasiert ausgestaltet sein. Für den Lizenznehmer stellen die gezahlten Lizenzgebühren in der Regel abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Bei einmaligen Zahlungen für den Erwerb eines Nutzungsrechts werden Lizenzen als immaterielle Vermögenswerte in der Bilanz des Lizenznehmers aktiviert und über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.

    Die Bilanzierung von Lizenzen hängt davon ab, ob sie entgeltlich erworben oder selbst geschaffen wurden. Entgeltlich erworbene Lizenzen müssen in der Handelsbilanz als immaterielle Vermögenswerte aktiviert werden. Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, zu denen auch Lizenzen gehören können, besteht im Handelsrecht ein Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten, während Forschungskosten stets als Aufwand zu erfassen sind. Im Steuerrecht gibt es hier oft abweichende Regelungen, beispielsweise ein Aktivierungsverbot für selbst erstellte Software in der Steuerbilanz, wobei die Kosten sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig sind.

    Lizenzeinnahmen sind für den Lizenzgeber Erträge, die je nach Ausgestaltung des Lizenzvertrags und der Art des lizenzierten Gutes unterschiedlich verbucht werden. Bei grenzüberschreitenden Lizenzzahlungen können Quellensteuern anfallen, die unter bestimmten Voraussetzungen durch Doppelbesteuerungsabkommen oder EU-Richtlinien reduziert oder vermieden werden können. Die korrekte Bewertung und Bilanzierung von Lizenzen ist entscheidend für die Unternehmensbewertung und die Einhaltung steuerlicher Vorschriften, insbesondere da immaterielle Vermögenswerte einen erheblichen Wert für ein Unternehmen darstellen können.

    Verwandte Begriffe

    Immaterielle Vermögenswerte
    Lizenzgebühren
    Patente
    Markenrechte
    Abschreibung