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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    287

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    241

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    221

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    211

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Inflation

    200

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    179

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    157

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    151

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    111

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    102

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    95

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Straße Von Hormus

    93

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Alle Begriffe

    Nicht-Kontrollierende Softwareentwickler

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026

    Nicht-kontrollierende Softwareentwickler bezieht sich im Finanzkontext auf die nicht-kontrollierenden Anteile (Minderheitsbeteiligungen) an einem Unternehmen, dessen Hauptgeschäft die Softwareentwicklung ist. Es repräsentiert den Eigenkapitalanteil an einer Tochtergesellschaft, der nicht der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, obwohl diese die Kontrolle über die Tochtergesellschaft ausübt.

    Ausführliche Erklärung

    Nicht-kontrollierende Anteile, früher oft als Minderheitsbeteiligungen bezeichnet, entstehen, wenn ein Unternehmen (Muttergesellschaft) eine Mehrheitsbeteiligung von über 50 %, aber weniger als 100 % an einem anderen Unternehmen (Tochtergesellschaft) besitzt. Trotz der Mehrheitsbeteiligung und der damit verbundenen Kontrolle verbleibt ein Teil des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft bei externen Aktionären oder Investoren. Diese externen Eigentümer werden als Inhaber nicht-kontrollierender Anteile bezeichnet, da sie keine Kontrolle über die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft ausüben können.

    Im spezifischen Fall von "nicht-kontrollierenden Softwareentwicklern" bezieht sich dies auf die finanziellen Aspekte einer Minderheitsbeteiligung an einem Softwareentwicklungsunternehmen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein großer Technologiekonzern eine Mehrheitsbeteiligung an einem innovativen Software-Startup erwirbt, um dessen Produkte oder Technologien zu integrieren, aber die ursprünglichen Gründer oder andere Investoren einen Minderheitsanteil behalten. Die finanziellen Ergebnisse des Software-Startups müssen dann in den konsolidierten Abschlüssen des Technologiekonzerns berücksichtigt werden.

    Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften (z.B. IFRS oder US GAAP) muss die Muttergesellschaft die Finanzdaten der Software-Tochtergesellschaft vollständig in ihren eigenen Konzernabschluss konsolidieren. Das bedeutet, 100 % der Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Aufwendungen der Tochtergesellschaft werden in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft aufgenommen. Um jedoch den Anteil der externen Eigentümer widerzuspiegeln, wird ein Posten für nicht-kontrollierende Anteile im Eigenkapital des Konzernabschlusses ausgewiesen. Ebenso wird der auf die nicht-kontrollierenden Anteile entfallende Anteil am Nettoergebnis der Tochtergesellschaft separat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

    Die korrekte Bilanzierung nicht-kontrollierender Anteile ist entscheidend für die Transparenz der Finanzberichterstattung und die genaue Bewertung des Konzerns. Sie ermöglicht es den Nutzern der Finanzberichte, den Anteil der Nettovermögenswerte und des Nettoergebnisses einer weniger als hundertprozentigen Tochtergesellschaft zu erkennen, der nicht der Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Bei der Berechnung des Unternehmenswerts (Enterprise Value) wird der Wert der nicht-kontrollierenden Anteile zur Marktkapitalisierung addiert, um eine konsistente Bewertungsgrundlage zu schaffen, da die konsolidierten Kennzahlen (wie EBIT oder EBITDA) 100 % der Tochtergesellschaft umfassen.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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    Nicht-Kontrollierende Softwareentwickler

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026

    Definition

    Nicht-kontrollierende Softwareentwickler bezieht sich im Finanzkontext auf die nicht-kontrollierenden Anteile (Minderheitsbeteiligungen) an einem Unternehmen, dessen Hauptgeschäft die Softwareentwicklung ist. Es repräsentiert den Eigenkapitalanteil an einer Tochtergesellschaft, der nicht der Muttergesellschaft zuzurechnen ist, obwohl diese die Kontrolle über die Tochtergesellschaft ausübt.

    Detaillierte Erklärung

    Nicht-kontrollierende Anteile, früher oft als Minderheitsbeteiligungen bezeichnet, entstehen, wenn ein Unternehmen (Muttergesellschaft) eine Mehrheitsbeteiligung von über 50 %, aber weniger als 100 % an einem anderen Unternehmen (Tochtergesellschaft) besitzt. Trotz der Mehrheitsbeteiligung und der damit verbundenen Kontrolle verbleibt ein Teil des Eigenkapitals der Tochtergesellschaft bei externen Aktionären oder Investoren. Diese externen Eigentümer werden als Inhaber nicht-kontrollierender Anteile bezeichnet, da sie keine Kontrolle über die Geschäftsführung der Tochtergesellschaft ausüben können.

    Im spezifischen Fall von "nicht-kontrollierenden Softwareentwicklern" bezieht sich dies auf die finanziellen Aspekte einer Minderheitsbeteiligung an einem Softwareentwicklungsunternehmen. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn ein großer Technologiekonzern eine Mehrheitsbeteiligung an einem innovativen Software-Startup erwirbt, um dessen Produkte oder Technologien zu integrieren, aber die ursprünglichen Gründer oder andere Investoren einen Minderheitsanteil behalten. Die finanziellen Ergebnisse des Software-Startups müssen dann in den konsolidierten Abschlüssen des Technologiekonzerns berücksichtigt werden.

    Gemäß den Rechnungslegungsvorschriften (z.B. IFRS oder US GAAP) muss die Muttergesellschaft die Finanzdaten der Software-Tochtergesellschaft vollständig in ihren eigenen Konzernabschluss konsolidieren. Das bedeutet, 100 % der Vermögenswerte, Schulden, Umsatzerlöse und Aufwendungen der Tochtergesellschaft werden in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft aufgenommen. Um jedoch den Anteil der externen Eigentümer widerzuspiegeln, wird ein Posten für nicht-kontrollierende Anteile im Eigenkapital des Konzernabschlusses ausgewiesen. Ebenso wird der auf die nicht-kontrollierenden Anteile entfallende Anteil am Nettoergebnis der Tochtergesellschaft separat in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

    Die korrekte Bilanzierung nicht-kontrollierender Anteile ist entscheidend für die Transparenz der Finanzberichterstattung und die genaue Bewertung des Konzerns. Sie ermöglicht es den Nutzern der Finanzberichte, den Anteil der Nettovermögenswerte und des Nettoergebnisses einer weniger als hundertprozentigen Tochtergesellschaft zu erkennen, der nicht der Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Bei der Berechnung des Unternehmenswerts (Enterprise Value) wird der Wert der nicht-kontrollierenden Anteile zur Marktkapitalisierung addiert, um eine konsistente Bewertungsgrundlage zu schaffen, da die konsolidierten Kennzahlen (wie EBIT oder EBITDA) 100 % der Tochtergesellschaft umfassen.

    Verwandte Begriffe

    Minderheitsbeteiligung
    Konsolidierung
    Muttergesellschaft
    Tochtergesellschaft
    Eigenkapital