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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    269

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    227

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    207

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    206

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Federal Reserve

    170

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    Inflation

    169

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    S&p 500

    147

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    142

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    104

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    89

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    88

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Partnerschaften (KANZLEISTRUKTUR)

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 16. November 2025

    Eine Partnerschaft (Kanzleistruktur) ist eine spezielle Rechtsform der Personengesellschaft in Deutschland, die es Angehörigen freier Berufe ermöglicht, sich zur gemeinsamen Ausübung ihrer Tätigkeiten zusammenzuschließen. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass kein Handelsgewerbe betrieben wird und die Partner ihre berufliche Expertise bündeln.

    Ausführliche Erklärung

    Finanziell ist die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) durch das Fehlen eines gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals bei der Gründung gekennzeichnet, was den Einstieg für Freiberufler erleichtert. Die Gewinn- und Verlustverteilung wird primär im Partnerschaftsvertrag geregelt, was eine flexible Gestaltung entsprechend den Beiträgen, Qualifikationen oder Arbeitszeiten der Partner ermöglicht. Fehlt eine solche vertragliche Vereinbarung, erfolgt die Verteilung gesetzlich nach Köpfen, also zu gleichen Teilen.

    Die Partnerschaftsgesellschaft unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da sie kein Handelsgewerbe ausübt, was einen wesentlichen steuerlichen Vorteil darstellt. Stattdessen versteuern die einzelnen Partner ihre Einkünfte aus der Partnerschaft im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung. Die Gewinnermittlung erfolgt in der Regel über eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), da keine Bilanzierungspflicht besteht. Sondervergütungen, die ein Partner beispielsweise für Geschäftsführungstätigkeiten erhält, werden steuerlich als Vorwegvergütung dem jeweiligen Partner zugerechnet und sind nicht als Betriebsausgabe der Gesellschaft abzugsfähig.

    Ein zentraler finanzieller Aspekt ist die Haftung der Partner. Grundsätzlich haften die Partner gesamtschuldnerisch und persönlich für Verbindlichkeiten der Partnerschaft. Eine Besonderheit bietet jedoch die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB), bei der die Haftung für berufliche Fehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt werden kann, sofern nur einzelne Partner mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst waren. Dies schützt das Privatvermögen der nicht involvierten Partner.

    Der Beitritt als Partner, insbesondere als sogenannter Equity Partner, erfordert oft eine substanzielle finanzielle Investition, einen "Buy-in", der mehrere hunderttausend Euro betragen kann und die direkte Beteiligung am Kapital und Gewinn der Kanzlei bedeutet. Equity Partner tragen das volle wirtschaftliche Risiko und sind maßgeblich an strategischen Entscheidungen und dem finanziellen Erfolg der Kanzlei beteiligt. Im Gegensatz dazu sind Salary Partner angestellte Anwälte, die zwar den Titel "Partner" führen, aber nicht am Kanzleikapital beteiligt sind und ein Gehalt beziehen.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

    Unsere Inhalte werden automatisiert erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.

    Wir sind ein Nachrichten-Aggregator und Bildungsressource – kein Finanzdienstleister. Bei finanziellen Entscheidungen konsultieren Sie bitte qualifizierte Finanzberater. Jede Anlageentscheidung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

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