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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    325

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    275

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    268

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Inflation

    234

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Zölle

    223

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Federal Reserve

    193

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    184

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    173

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Straße Von Hormus

    155

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Nachbörslicher Handel

    119

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    110

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    106

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Alle Begriffe

    Steuernachzahlung

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 4. Februar 2026

    Eine Steuernachzahlung ist der Betrag, den Steuerpflichtige an das Finanzamt entrichten müssen, wenn die im Laufe eines Steuerjahres bereits gezahlten Steuern, beispielsweise durch Lohnsteuerabzug oder Vorauszahlungen, geringer waren als die tatsächlich geschuldete Steuerlast. Sie entsteht, wenn das Finanzamt nach Prüfung der Steuererklärung eine Differenz zugunsten des Staates feststellt.

    Ausführliche Erklärung

    Eine Steuernachzahlung tritt auf, wenn die Summe der bereits geleisteten Steuerzahlungen, wie etwa die monatlich vom Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer oder vierteljährliche Vorauszahlungen, nicht ausreicht, um die endgültige Steuerschuld für ein Veranlagungsjahr zu decken. Dies wird in der Regel nach Abgabe der jährlichen Steuererklärung und der anschließenden Prüfung durch das Finanzamt festgestellt.

    Häufige Ursachen für eine Steuernachzahlung sind unter anderem eine ungünstige Wahl der Steuerklasse, insbesondere bei Ehepaaren mit der Kombination III/V, bei der der Partner in Steuerklasse V oft eine Nachzahlung leisten muss. Auch zusätzliche Einkünfte, die nicht oder nicht ausreichend versteuert wurden, wie beispielsweise Einnahmen aus Vermietung, Kapitalvermögen oder einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit, können zu einer Nachzahlung führen.

    Ein weiterer wesentlicher Grund sind Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Obwohl diese Leistungen selbst steuerfrei sind, unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, sie erhöhen den Steuersatz, der auf die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte angewendet wird, was letztlich zu einer höheren Gesamtsteuerschuld und somit zu einer Nachzahlung führen kann. Ebenso können nicht anerkannte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die in der Steuererklärung geltend gemacht wurden, eine Nachzahlung zur Folge haben, wenn das Finanzamt diese Posten nicht oder nur teilweise berücksichtigt.

    Nach Erhalt des Steuerbescheids, der die Nachzahlung ausweist, haben Steuerpflichtige in der Regel einen Monat Zeit, den geforderten Betrag zu begleichen. Bei finanziellen Schwierigkeiten besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt eine Ratenzahlung oder Stundung zu beantragen. Es ist ratsam, den Steuerbescheid genau zu prüfen und bei vermuteten Fehlern innerhalb der Monatsfrist Einspruch einzulegen.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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