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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    307

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    263

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    258

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Inflation

    230

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Zölle

    219

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Federal Reserve

    188

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    176

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    166

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Straße Von Hormus

    138

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Nachbörslicher Handel

    115

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    107

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    103

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Alle Begriffe

    Teilhabeunternehmen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 13. April 2026

    Ein Teilhabeunternehmen ist ein Unternehmen, an dem eine andere juristische oder natürliche Person eine finanzielle Beteiligung hält, die mitgliedschaftliche Rechte und Pflichten begründet. Diese Beteiligung dient in der Regel der Herstellung einer dauerhaften wirtschaftlichen Verbindung und der Partizipation am Vermögen und Erfolg des Unternehmens.

    Ausführliche Erklärung

    Die Beteiligung an einem Unternehmen, das somit als Teilhabeunternehmen fungiert, stellt den Erwerb eines Mitgliedschaftsrechts dar, welches durch eine Geld- oder Sacheinlage erfolgen kann. Jede Sacheinlage lässt sich dabei in einen Geldwert umrechnen und wird als Kapitalbeteiligung verstanden. Die konkreten Rechte und Pflichten des Anteilseigners hängen maßgeblich von der Höhe der gehaltenen Anteile, der Rechtsform des Teilhabeunternehmens sowie dessen Satzungsbestimmungen ab.

    Im handelsrechtlichen Sinne werden Beteiligungen als Anteile an anderen Unternehmen definiert, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch eine dauerhafte Verbindung zu dienen. Für Kapitalgesellschaften besteht eine Beteiligungsvermutung, wenn Kapitalanteile von mehr als 20 % gehalten werden, sofern diese Absicht nicht widerlegt wird. Solche Beteiligungen sind in der Bilanz des investierenden Unternehmens als separater Posten innerhalb der Finanzanlagen auszuweisen.

    Die Formen der Beteiligung an einem Teilhabeunternehmen unterscheiden sich grundlegend nach der Rechtsform des Unternehmens, an dem die Beteiligung erworben wird. Bei Personengesellschaften verschafft die Geldeinlage einen Anteil am Gesellschaftsvermögen und begründet eine Mitgliedschaft mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Bei Kapitalgesellschaften hingegen sind die Rechte und Pflichten in der Regel genau auf den Kapitalanteil beschränkt, den man am Gesamtvermögen des Unternehmens erwirbt.

    Eine Beteiligung an einem Teilhabeunternehmen kann strategische Gründe haben, wie die Sicherung von Lieferketten, die Erschließung neuer Märkte oder die Nutzung von Synergien. Finanzielle Motive umfassen die Erzielung von Gewinnen durch Dividendenausschüttungen oder Wertsteigerungen der Anteile. Die Strukturierung solcher Beteiligungen, beispielsweise über eine Holdinggesellschaft, kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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