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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    305

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    260

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    253

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Inflation

    222

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Zölle

    217

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Federal Reserve

    188

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    174

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    161

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Straße Von Hormus

    130

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Nachbörslicher Handel

    115

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    106

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    101

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Alle Begriffe

    Transaktionen Mit Verbundenen Parteien

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 26. November 2025

    Transaktionen mit verbundenen Parteien sind Geschäfte oder Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, die durch eine bestehende Geschäftsbeziehung, ein gemeinsames Interesse oder eine Einflussmöglichkeit miteinander verbunden sind. Solche Transaktionen können Interessenkonflikte hervorrufen, wenn sie nicht zu marktüblichen Konditionen ("at arm's length") stattfinden.

    Ausführliche Erklärung

    Der Begriff "verbundene Parteien" umfasst eine breite Palette von Beziehungen. Dazu gehören beispielsweise gesellschaftsrechtliche Verbindungen, bei denen eine Person gleichzeitig Geschäftsführer eines Unternehmens A und (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens B ist, oft mit einer Beteiligung von mindestens 20%. Auch familiäre Beziehungen, wie zwischen Ehepartnern, Kindern oder anderen engen Verwandten, die eine Schlüsselposition oder Eigentumsanteile in einem Unternehmen halten, begründen eine Nahebeziehung. Unternehmen A und B gelten ebenfalls als verbunden, wenn Unternehmen A (teilweise) Unternehmen B gehört.

    Das Hauptproblem bei Transaktionen mit verbundenen Parteien entsteht, wenn die Konditionen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, also nicht so gestaltet sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Parteien üblich wären. Dies kann dazu führen, dass eine Partei auf Kosten der anderen profitiert, was insbesondere Minderheitsaktionäre oder Gläubiger benachteiligen kann. Beispiele hierfür sind überhöhte Servicepauschalen, die ein Unternehmen an eine verbundene Partei zahlt, oder der Verkauf von Vermögenswerten zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis.

    Aufgrund des potenziellen Missbrauchspotenzials und der Interessenkonflikte sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, Transaktionen mit verbundenen Parteien regelmäßig zu überwachen und offenzulegen. Die Rechnungslegungsstandards, wie IAS 24, definieren "nahestehende Unternehmen und Personen" und schreiben die Offenlegung solcher Geschäftsvorfälle vor. Eine umfassende Dokumentation, festgelegte Prüf- und Freigabeprozesse sowie die Überwachung durch interne Kontrollen und die Abschlussprüfung sind entscheidend, um die Angemessenheit und Transparenz dieser Transaktionen sicherzustellen.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

    Unsere Inhalte werden automatisiert erstellt und können Fehler, Ungenauigkeiten oder veraltete Informationen enthalten. Eine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen.

    Wir sind ein Nachrichten-Aggregator und Bildungsressource – kein Finanzdienstleister. Bei finanziellen Entscheidungen konsultieren Sie bitte qualifizierte Finanzberater. Jede Anlageentscheidung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

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    Transaktionen Mit Verbundenen Parteien

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 26. November 2025

    Definition

    Transaktionen mit verbundenen Parteien sind Geschäfte oder Vereinbarungen zwischen zwei Parteien, die durch eine bestehende Geschäftsbeziehung, ein gemeinsames Interesse oder eine Einflussmöglichkeit miteinander verbunden sind. Solche Transaktionen können Interessenkonflikte hervorrufen, wenn sie nicht zu marktüblichen Konditionen ("at arm's length") stattfinden.

    Detaillierte Erklärung

    Der Begriff "verbundene Parteien" umfasst eine breite Palette von Beziehungen. Dazu gehören beispielsweise gesellschaftsrechtliche Verbindungen, bei denen eine Person gleichzeitig Geschäftsführer eines Unternehmens A und (Mit-)Eigentümer eines Unternehmens B ist, oft mit einer Beteiligung von mindestens 20%. Auch familiäre Beziehungen, wie zwischen Ehepartnern, Kindern oder anderen engen Verwandten, die eine Schlüsselposition oder Eigentumsanteile in einem Unternehmen halten, begründen eine Nahebeziehung. Unternehmen A und B gelten ebenfalls als verbunden, wenn Unternehmen A (teilweise) Unternehmen B gehört.

    Das Hauptproblem bei Transaktionen mit verbundenen Parteien entsteht, wenn die Konditionen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, also nicht so gestaltet sind, wie sie zwischen voneinander unabhängigen Parteien üblich wären. Dies kann dazu führen, dass eine Partei auf Kosten der anderen profitiert, was insbesondere Minderheitsaktionäre oder Gläubiger benachteiligen kann. Beispiele hierfür sind überhöhte Servicepauschalen, die ein Unternehmen an eine verbundene Partei zahlt, oder der Verkauf von Vermögenswerten zu einem unter dem Marktwert liegenden Preis.

    Aufgrund des potenziellen Missbrauchspotenzials und der Interessenkonflikte sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, Transaktionen mit verbundenen Parteien regelmäßig zu überwachen und offenzulegen. Die Rechnungslegungsstandards, wie IAS 24, definieren "nahestehende Unternehmen und Personen" und schreiben die Offenlegung solcher Geschäftsvorfälle vor. Eine umfassende Dokumentation, festgelegte Prüf- und Freigabeprozesse sowie die Überwachung durch interne Kontrollen und die Abschlussprüfung sind entscheidend, um die Angemessenheit und Transparenz dieser Transaktionen sicherzustellen.

    Verwandte Begriffe

    Fremdvergleichsgrundsatz
    Interessenkonflikt
    Corporate Governance
    Offenlegungspflicht
    Bilanzfälschung