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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    301

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    256

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    243

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    214

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Inflation

    214

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    185

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    167

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    159

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    113

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Straße Von Hormus

    108

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    105

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    99

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Alle Begriffe

    Umsatzsteuerbefreiungen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 3. März 2026

    Umsatzsteuerbefreiungen sind gesetzlich festgelegte Ausnahmen von der Pflicht, auf bestimmte Warenlieferungen oder Dienstleistungen Umsatzsteuer zu erheben. Diese Regelungen sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und dienen der Vermeidung von Doppelbesteuerung oder verfolgen soziale und kulturelle Ziele.

    Ausführliche Erklärung

    Grundsätzlich unterliegen alle entgeltlichen Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens der Umsatzsteuerpflicht. Umsatzsteuerbefreiungen stellen hier eine wichtige Ausnahme dar, die in Deutschland hauptsächlich in § 4 UStG und für Kleinunternehmer in § 19 UStG geregelt sind. Die Befreiungen können sich auf die Art der Leistung, bestimmte Berufsgruppen oder die Höhe des erzielten Umsatzes beziehen.

    Es wird zwischen "echten" und "unechten" Umsatzsteuerbefreiungen unterschieden. Bei echten Steuerbefreiungen ist der Umsatz zwar von der Umsatzsteuer befreit, der Unternehmer kann jedoch die Vorsteuer aus den Eingangsleistungen, die er für diese Umsätze bezogen hat, geltend machen. Beispiele hierfür sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer oder innergemeinschaftliche Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Staaten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei unechten Steuerbefreiungen hingegen ist der Umsatz ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit, aber der Vorsteuerabzug für die damit verbundenen Eingangsleistungen ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die gezahlte Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden kann, was die Kosten für das Unternehmen erhöhen kann.

    Typische Beispiele für unechte Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 UStG sind bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen (z.B. ärztliche Heilbehandlungen, Zahnärzte, Heilpraktiker), im Bildungsbereich (z.B. Schul- und Hochschulunterricht, Leistungen von Privatlehrern), im Sozialbereich sowie bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohnraum ist in der Regel umsatzsteuerbefreit. Diese Befreiungen haben oft soziale oder kulturelle Gründe.

    Eine weitere bedeutende Umsatzsteuerbefreiung ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese ermöglicht es Unternehmern, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland, dass ein Unternehmen als Kleinunternehmer qualifiziert ist, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 EUR bleibt. Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, sind aber im Gegenzug nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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    Umsatzsteuerbefreiungen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 3. März 2026

    Definition

    Umsatzsteuerbefreiungen sind gesetzlich festgelegte Ausnahmen von der Pflicht, auf bestimmte Warenlieferungen oder Dienstleistungen Umsatzsteuer zu erheben. Diese Regelungen sind im Umsatzsteuergesetz (UStG) verankert und dienen der Vermeidung von Doppelbesteuerung oder verfolgen soziale und kulturelle Ziele.

    Detaillierte Erklärung

    Grundsätzlich unterliegen alle entgeltlichen Lieferungen und Leistungen eines Unternehmens der Umsatzsteuerpflicht. Umsatzsteuerbefreiungen stellen hier eine wichtige Ausnahme dar, die in Deutschland hauptsächlich in § 4 UStG und für Kleinunternehmer in § 19 UStG geregelt sind. Die Befreiungen können sich auf die Art der Leistung, bestimmte Berufsgruppen oder die Höhe des erzielten Umsatzes beziehen.

    Es wird zwischen "echten" und "unechten" Umsatzsteuerbefreiungen unterschieden. Bei echten Steuerbefreiungen ist der Umsatz zwar von der Umsatzsteuer befreit, der Unternehmer kann jedoch die Vorsteuer aus den Eingangsleistungen, die er für diese Umsätze bezogen hat, geltend machen. Beispiele hierfür sind Ausfuhrlieferungen in Drittländer oder innergemeinschaftliche Lieferungen an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in anderen EU-Staaten, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei unechten Steuerbefreiungen hingegen ist der Umsatz ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit, aber der Vorsteuerabzug für die damit verbundenen Eingangsleistungen ist ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die gezahlte Umsatzsteuer auf Betriebsausgaben nicht vom Finanzamt zurückgefordert werden kann, was die Kosten für das Unternehmen erhöhen kann.

    Typische Beispiele für unechte Umsatzsteuerbefreiungen nach § 4 UStG sind bestimmte Leistungen im Gesundheitswesen (z.B. ärztliche Heilbehandlungen, Zahnärzte, Heilpraktiker), im Bildungsbereich (z.B. Schul- und Hochschulunterricht, Leistungen von Privatlehrern), im Sozialbereich sowie bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Auch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohnraum ist in der Regel umsatzsteuerbefreit. Diese Befreiungen haben oft soziale oder kulturelle Gründe.

    Eine weitere bedeutende Umsatzsteuerbefreiung ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Diese ermöglicht es Unternehmern, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien zu lassen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland, dass ein Unternehmen als Kleinunternehmer qualifiziert ist, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 EUR bleibt. Kleinunternehmer dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, sind aber im Gegenzug nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

    Verwandte Begriffe

    Umsatzsteuergesetz (UStG)
    Vorsteuerabzug
    Kleinunternehmerregelung
    Echte Steuerbefreiung
    Unechte Steuerbefreiung