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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    287

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    241

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    221

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    211

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Inflation

    198

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    179

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    157

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    151

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    111

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    102

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    95

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Straße Von Hormus

    93

    Die Straße von Hormus ist eine strategisch wichtige Meerenge zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman, die als entscheidender maritimer Engpass für den globalen Energiehandel dient. Sie ist der primäre Seeweg für den Export eines erheblichen Teils des weltweiten Rohöls und Flüssigerdgases (LNG) aus den ölreichen Golfstaaten.

    Alle Begriffe

    Vergleichszahlung

    2 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 26. Februar 2026

    Eine Vergleichszahlung ist eine finanzielle Leistung, die im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs erbracht wird, um einen Streit oder eine Ungewissheit über bestehende Rechtsansprüche durch gegenseitiges Nachgeben der Parteien beizulegen. Sie dient der finalen Bereinigung von Forderungen und der Schaffung von Rechtssicherheit.

    Ausführliche Erklärung

    Eine Vergleichszahlung resultiert aus einem "Vergleich", einem Vertrag, der dazu dient, einen bestehenden Streit oder eine Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis einvernehmlich zu beseitigen. Dies kann geschehen, um langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, das Prozessrisiko zu minimieren oder eine schnelle Lösung herbeizuführen. Der Vergleich kann sowohl vor Gericht (Prozessvergleich) als auch außergerichtlich geschlossen werden und erfordert typischerweise, dass beide Parteien von ihren ursprünglichen Maximalforderungen abrücken.

    Im Finanzbereich und insbesondere im Arbeitsrecht sind Vergleichszahlungen häufig anzutreffen. Ein klassisches Beispiel ist die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, bei der ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vergleichs eine Zahlung erhält, um strittige Ansprüche wie Kündigungsentschädigungen, ausstehende Gehälter, Überstunden oder Schadensersatzansprüche (z.B. wegen Diskriminierung) abzugelten. Solche Zahlungen können auch für den Verzicht auf eine Kündigungsanfechtungsklage geleistet werden.

    Die steuerliche Behandlung von Vergleichszahlungen ist komplex und hängt von der Art der zugrunde liegenden Ansprüche ab. In Deutschland können Entschädigungen für entgangene Einnahmen unter bestimmten Umständen steuerbegünstigt sein (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG). In Österreich gibt es ebenfalls spezielle Regelungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Beendigung von Dienstverhältnissen und der Unterscheidung zwischen dem "Abfertigungssystem Alt" und "Abfertigungssystem Neu", die unterschiedliche Besteuerungssätze und Freibeträge vorsehen können. Ein Teil der Vergleichssumme kann unter Umständen steuerfrei bleiben, während der Rest wie ein laufender Bezug versteuert wird.

    Neben arbeitsrechtlichen Kontexten können Vergleichszahlungen auch in anderen Finanzbereichen relevant sein, beispielsweise bei der Rückabwicklung von Darlehensverträgen, wo Banken Vergleichsbeträge als Ersatz für Nutzungsvorteile leisten können. Auch hier stellt sich die Frage der Steuerpflicht als Kapitalertrag, wobei die Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten können. Die genaue Aufgliederung einer Vergleichssumme in der Vergleichsvereinbarung kann dabei entscheidend für die abgabenrechtliche Behandlung sein.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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