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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    284

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    237

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    217

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    211

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Inflation

    195

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    178

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    154

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    147

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    111

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    94

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    90

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Vertrauliche Steuerzahlerinformationen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 26. Januar 2026

    Vertrauliche Steuerzahlerinformationen umfassen alle persönlichen und finanziellen Daten, die Steuerpflichtige den Finanzbehörden oder Steuerberatern im Rahmen des Besteuerungsverfahrens offenlegen. Diese Informationen unterliegen strengen Schutzvorschriften, um das Vertrauen der Steuerzahler in die Vertraulichkeit ihrer Angaben zu gewährleisten.

    Ausführliche Erklärung

    Der Begriff "Vertrauliche Steuerzahlerinformationen" bezieht sich auf eine breite Palette sensibler Daten, die für die korrekte Festsetzung und Erhebung von Steuern unerlässlich sind. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Einkommen, Vermögen, Schulden, familiären Verhältnissen, Bankkonten, Wertpapierdepots und detaillierte Geschäftszahlen von Unternehmen. Die Offenlegung dieser Informationen ist für Steuerpflichtige oft umfassend und tiefgreifend, weshalb ein starker Schutzmechanismus erforderlich ist.

    In Deutschland wird der Schutz dieser Daten primär durch das Steuergeheimnis gemäß § 30 der Abgabenordnung (AO) gewährleistet. Dieses Gesetz verpflichtet Amtsträger der Finanzbehörden, über die ihnen in amtlicher Stellung bekannt gewordenen Verhältnisse anderer Stillschweigen zu bewahren. Eine unbefugte Offenbarung oder Verwertung solcher Daten ist strafbar nach § 355 des Strafgesetzbuches (StGB). Das Steuergeheimnis dient als notwendiges Gegengewicht zu den weitreichenden Offenbarungs- und Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen und soll deren Bereitschaft zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Angabe steuerrelevanter Sachverhalte fördern.

    Auch Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet, was in § 57 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) verankert ist. Diese berufliche Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alles, was ihnen in Ausübung ihres Berufs oder bei Gelegenheit der Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Sie müssen zudem sicherstellen, dass auch ihre Mitarbeiter diese Pflicht einhalten. Die Verletzung dieser Pflicht kann ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Berater nachhaltig schädigen.

    Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmen vom Steuergeheimnis, die eine Weitergabe von Informationen unter bestimmten Voraussetzungen zulassen. Dies kann beispielsweise für andere steuerliche Verfahren, statistische Zwecke, zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung oder in bestimmten Strafverfahren der Fall sein. Auch die Übermittlung von Besteuerungsgrundlagen an Träger der gesetzlichen Sozialversicherung zur Feststellung der Versicherungspflicht oder Beitragsfestsetzung ist unter engen Voraussetzungen gestattet. Eine Weitergabe ist zudem mit ausdrücklicher Zustimmung des Steuerpflichtigen möglich.

    Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergänzt die nationalen Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten im Steuerverwaltungsverfahren. Finanzbehörden müssen die Grundsätze der DSGVO bei der Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung von Steuerdaten beachten. Dies umfasst unter anderem die Zweckbindung der Datenverarbeitung, was bedeutet, dass Daten nur für den Zweck verarbeitet werden dürfen, zu dem sie ursprünglich erhoben wurden, es sei denn, eine andere Rechtsvorschrift erlaubt eine Weiterverarbeitung.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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