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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    284

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    237

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    217

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    211

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Inflation

    195

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    178

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    154

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    147

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    111

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    94

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    90

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Veruntreuung

    4 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 10. Januar 2026

    Veruntreuung ist der rechtswidrige Akt, bei dem eine Einzelperson oder Organisation Gelder, Vermögenswerte oder finanzielle Ressourcen, die ihr anvertraut wurden, für persönliche Zwecke oder für nicht vereinbarte Verwendungen missbraucht. Es handelt sich um eine vorsätzliche Aneignung fremder Vermögenswerte, die dem Täter zuvor im Vertrauen überlassen wurden, um sich unberechtigt zu bereichern.

    Ausführliche Erklärung

    Im Finanzwesen bezieht sich Veruntreuung auf Fälle, in denen Personen, denen die Verwaltung oder Verwahrung fremder finanzieller Mittel oder Vermögenswerte obliegt, diese entgegen den festgelegten Regeln und Vereinbarungen handhaben. Dies kann Anlageberater, Treuhänder, Geschäftspartner oder Mitarbeiter eines Unternehmens betreffen, die ihnen anvertraute Gelder oder Sachwerte missbrauchen. Der Kern der Veruntreuung liegt im Vertrauensbruch, da der Täter die ihm überlassenen Werte nicht im Sinne des Eigentümers verwaltet, sondern für eigene Zwecke entfremdet.

    Typische Beispiele für Veruntreuung sind die bewusste Umleitung von Firmengeldern auf private Konten, das Hinterziehen von Vermögenswerten durch fingierte Transaktionen oder der sprichwörtliche "Griff in die Kasse" durch einen Mitarbeiter. Auch das unberechtigte Verkaufen von Firmenfahrzeugen oder die private Nutzung von Gebühren, die eigentlich für einen bestimmten Zweck eingenommen wurden, fallen unter diesen Begriff. Ein weiteres Beispiel ist, wenn ein Vorstandsmitglied beauftragt wird, Liegenschaften eines Vereins zu veräußern, diese aber unter Wert an Bekannte verkauft.

    Die Veruntreuung kann schwerwiegende finanzielle Auswirkungen haben. Für Investoren und Aktionäre stellt sie ein erhebliches Risiko dar, da das Vertrauen in die ordnungsgemäße und gewissenhafte Verwaltung von Geldern und Vermögenswerten erschüttert wird. Unternehmen können erhebliche finanzielle Schäden erleiden, während einzelne Anleger ihre Ersparnisse verlieren können. Die Tat zieht sowohl rechtliche als auch finanzielle Konsequenzen nach sich, wobei der Strafrahmen vom Wert des veruntreuten Gutes abhängt und von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen kann.

    Es ist wichtig, Veruntreuung von ähnlichen Delikten wie Untreue und Unterschlagung abzugrenzen. Während Veruntreuung die unrechtmäßige Zueignung eines anvertrauten Gutes mit Bereicherungsvorsatz beinhaltet, bezieht sich Untreue auf den Missbrauch einer Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wodurch ein Vermögensnachteil entsteht, ohne dass zwingend eine Bereicherungsabsicht vorliegen muss. Bei der Unterschlagung hat der Täter das Gut auf sonstige Weise erlangt, während es bei der Veruntreuung im guten Glauben anvertraut wurde.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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