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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    278

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    235

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    215

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    210

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Inflation

    190

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    178

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    154

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    145

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    108

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    91

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    89

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Vorsteuerverlust

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026

    Ein Vorsteuerverlust bezeichnet die Situation, in in der die von einem Unternehmen gezahlte und abzugsfähige Vorsteuer (Input-Umsatzsteuer) die von ihm eingenommene Umsatzsteuer (Output-Umsatzsteuer) übersteigt, was zu einem Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt führt.

    Ausführliche Erklärung

    Der Begriff "Vorsteuerverlust" ist im Kontext der Umsatzsteuer zu verstehen und beschreibt keinen Verlust im Sinne eines negativen Unternehmensergebnisses. Vielmehr bezieht sich die "Vorsteuer" auf die Mehrwertsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an seine Lieferanten zahlt. Diese gezahlte Vorsteuer kann ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen mit der von ihm selbst eingenommenen Umsatzsteuer (die es seinen Kunden in Rechnung stellt) verrechnen.

    Entsteht ein "Vorsteuerverlust", bedeutet dies, dass die Summe der abzugsfähigen Vorsteuerbeträge höher ist als die Summe der eingenommenen Umsatzsteuerbeträge. In diesem Fall schuldet das Unternehmen dem Finanzamt keine Umsatzsteuer, sondern hat stattdessen einen Erstattungsanspruch. Das Finanzamt zahlt dem Unternehmen die Differenz aus. Dies ist beispielsweise häufig bei Unternehmen der Fall, die hohe Investitionen tätigen und dabei viel Vorsteuer zahlen, bevor sie entsprechende Umsätze generieren.

    Es ist wichtig, den "Vorsteuerverlust" von einem "Verlust vor Steuern" oder einem "Jahresfehlbetrag" abzugrenzen. Ein "Verlust vor Steuern" (negatives Ergebnis vor Steuern, EBT) ist ein Indikator für die operative und finanzielle Leistung eines Unternehmens, bei dem die Aufwendungen die Erträge vor Berücksichtigung der Ertragssteuern übersteigen. Ein "Jahresfehlbetrag" hingegen ist ein Verlust, der nach Abzug aller Aufwendungen, einschließlich der Ertragssteuern, von den Erträgen eines Geschäftsjahres verbleibt.

    Während ein "Vorsteuerverlust" (technisch ein Vorsteuerüberhang) eine positive Liquiditätswirkung durch eine Erstattung vom Finanzamt hat, signalisieren ein "Verlust vor Steuern" oder ein "Jahresfehlbetrag" eine mangelnde Profitabilität des Unternehmens. Der "Vorsteuerverlust" ist somit ein umsatzsteuerrelevanter Sachverhalt und kein direkter Indikator für die Ertragslage eines Unternehmens.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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