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    Finanzwissen aufbauen

    Wissensdatenbank

    Hier findest du einfache Erklärungen zu wichtigen Finanzbegriffen

    Beliebte Begriffe

    Künstliche Intelligenz (KI)

    273

    Künstliche Intelligenz (KI) ist die Fähigkeit von Computern, menschliches Denken und Lernen nachzuahmen. Sie können selbstständig Probleme lösen und aus Erfahrungen klüger werden.

    Marktkapitalisierung

    232

    Die Marktkapitalisierung ist der Gesamtwert aller im Umlauf befindlichen Aktien eines börsennotierten Unternehmens. Sie wird berechnet, indem der aktuelle Aktienkurs mit der Gesamtzahl der ausstehenden Aktien multipliziert wird.

    Volatilität

    210

    Volatilität misst, wie stark und schnell sich der Preis einer Anlage ändert. Sie zeigt die Schwankungsbreite von Kursen um ihren Mittelwert an.

    Zölle

    208

    Zölle sind staatliche Abgaben, die beim physischen Verbringen von Waren über eine Zollgrenze, typischerweise bei der Einfuhr, erhoben werden. Sie stellen eine Form der Steuer dar, die den Preis importierter Güter erhöht.

    Inflation

    178

    Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus für Waren und Dienstleistungen in einer Volkswirtschaft über einen bestimmten Zeitraum. Dies führt zu einer Abnahme der Kaufkraft des Geldes, da für dieselbe Geldeinheit weniger Güter und Dienstleistungen erworben werden können.

    Federal Reserve

    176

    Das Federal Reserve System, oft als Federal Reserve oder kurz Fed bezeichnet, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Es wurde 1913 gegründet, um die Finanzstabilität zu gewährleisten und die Geldpolitik in den USA zu zentralisieren.

    S&p 500

    149

    Der S&P 500 (Standard & Poor's 500) ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Aktienindex, der die Wertentwicklung von 500 der größten börsennotierten Unternehmen in den Vereinigten Staaten abbildet. Er gilt als eines der wichtigsten Barometer für die Gesundheit des US-Aktienmarktes und der Gesamtwirtschaft.

    Kursziel

    142

    Ein Kursziel ist der künftig erwartete Börsenkurs eines Wertpapiers, der auf dessen innerem Wert oder einem charttechnischen Trend basiert. Es stellt eine Prognose der zukünftigen Wertentwicklung einer Aktie dar, oft mit einem Zeithorizont von 1 bis 12 Monaten.

    Nachbörslicher Handel

    107

    Nachbörslicher Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Öffnungszeiten einer Börse. Er ermöglicht es Marktteilnehmern, auf Nachrichten und Ereignisse zu reagieren, die nach offiziellem Handelsschluss veröffentlicht werden.

    Gewinn Pro Aktie (EPS)

    101

    Der Gewinn pro Aktie (EPS, englisch: Earnings Per Share) ist eine zentrale Finanzkennzahl, die den Anteil des Unternehmensgewinns angibt, der auf jede einzelne ausstehende Stammaktie entfällt. Er dient als Indikator für die Rentabilität eines Unternehmens und dessen Ertragskraft pro Anteilsschein.

    Bewertung

    89

    Bewertung ist im Finanzbereich die Einschätzung des Geldwertes von Dingen wie Unternehmen, Aktien oder Immobilien. Es ist der Vorgang, einen Preis oder Wert für etwas festzulegen.

    Künstliche Intelligenz

    89

    Künstliche Intelligenz (KI) im Finanzwesen bezeichnet den Einsatz fortschrittlicher Technologien wie maschinelles Lernen und Algorithmen zur Analyse großer Datenmengen, Automatisierung von Aufgaben und Verbesserung der Entscheidungsfindung in Finanzdienstleistungen. Sie ermöglicht Finanzinstituten, menschliche Intelligenz und Entscheidungsprozesse nachzubilden, um komplexe Vorgänge effizienter zu bewältigen.

    Alle Begriffe

    Wertberichtigungen

    1 Artikel

    Zuletzt aktualisiert: 26. November 2025

    Wertberichtigungen sind im Rechnungswesen Korrekturposten, die den Buchwert eines Vermögensgegenstands auf der Aktivseite der Bilanz an seinen niedrigeren tatsächlichen Wert anpassen. Sie dienen dazu, potenzielle Verluste vorsorglich zu berücksichtigen und die Vermögenslage realistisch abzubilden.

    Ausführliche Erklärung

    Wertberichtigungen werden vorgenommen, wenn der tatsächliche Wert eines Vermögensgegenstandes unter seinem ursprünglich bilanzierten Wert liegt. Dies ist eine Anwendung des strengen Niederstwertprinzips, das vorschreibt, dass Vermögenswerte höchstens zu ihrem Anschaffungs- oder Herstellungswert abzüglich Abschreibungen angesetzt werden dürfen und bei einem niedrigeren Marktwert oder Wiederbeschaffungspreis eine Korrektur erfolgen muss. Sie sind besonders relevant bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen ein Ausfallrisiko besteht, aber auch bei Vorräten, deren Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt.

    Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Wertberichtigungen bei Forderungen: die Einzelwertberichtigung und die Pauschalwertberichtigung. Die Einzelwertberichtigung wird für spezifische, zweifelhafte Forderungen vorgenommen, bei denen ein konkretes Ausfallrisiko (ganz oder teilweise) bekannt ist, beispielsweise aufgrund von Zahlungsverzug oder Insolvenz des Schuldners. Die Pauschalwertberichtigung hingegen berücksichtigt allgemeine, noch nicht konkret bekannte Ausfallrisiken für eine Gruppe von Forderungen, basierend auf Erfahrungswerten aus der Vergangenheit.

    Wertberichtigungen werden als indirekte Abschreibungen bezeichnet, da die Wertminderung nicht direkt vom Vermögensposten abgezogen, sondern auf der Passivseite der Bilanz als Korrekturposten ausgewiesen wird. Dies ermöglicht es, den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungswert des Vermögensgegenstandes auf der Aktivseite weiterhin sichtbar zu lassen. Bei Kapitalgesellschaften sind solche passivischen Korrekturposten nach deutschem Handelsrecht (HGB) jedoch in der Regel nicht zulässig, dort erfolgt die Wertminderung meist direkt über Abschreibungen.

    Der Hauptzweck von Wertberichtigungen ist die realistische Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens im Jahresabschluss und die Antizipation potenzieller Verluste. Sie tragen zur Kapitalerhaltung bei, indem sie sicherstellen, dass die Bilanz die tatsächliche Werthaltigkeit der Vermögenswerte widerspiegelt. Sollte eine bereits wertberichtigte Forderung unerwartet doch noch beglichen werden, wird dies als periodenfremder Ertrag erfasst.

    Rechtlicher Hinweis

    Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zu Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen KEINE Finanzberatung, KEINE Anlageberatung gemäß § 63 WpHG und KEINE Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.

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