
Automatische 401(k)-Portabilität: Warum Roth-Guthaben bei Jobwechseln hängenbleiben
ℹKeine Anlageberatung • Nur zu Informationszwecken
Ein neues System zur automatischen Übertragung kleiner 401(k)-Guthaben bei Jobwechseln stößt auf ein unerwartetes Hindernis: Roth-Konten. Während das Portability Services Network darauf abzielt, Altersvorsorgegelder effizient zu konsolidieren, verhindert die aktuelle Gesetzgebung die Übertragung von Roth IRA-Guthaben in neue 401(k)-Pläne.
Das Problem kleiner 401(k)-Guthaben
Wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber wechseln, bleiben 401(k)-Konten oft zurück. Laut einer Umfrage des Bureau of Labor Statistics haben US-Arbeitnehmer zwischen 18 und 58 Jahren durchschnittlich 13 verschiedene Jobs. Dies führt dazu, dass geschätzte 31,9 Millionen 401(k)-Konten mit einem Gesamtvolumen von rund 2,1 Billionen US-Dollar bei ehemaligen Arbeitgebern verbleiben, so eine Studie von Capitalize aus dem Jahr 2025.
Kleinere Guthaben unter 1.000 US-Dollar werden oft direkt ausgezahlt, was steuerpflichtig sein und eine Strafgebühr von 10 % nach sich ziehen kann, wenn der Arbeitnehmer unter 59½ Jahre alt ist. Guthaben zwischen 1.000 und 7.000 US-Dollar werden in der Regel automatisch in ein individuelles Rentenkonto (IRA) überführt, wenn der Arbeitnehmer keine eigenen Schritte unternimmt.
Oft verbleibt dieses Geld dann in Barbeständen, wodurch es keine Investitionserträge erzielt und die langfristige Altersvorsorge beeinträchtigt wird. Im Jahr 2025 gab es schätzungsweise 1,7 Millionen solcher Überführungen in IRAs, ein Anstieg gegenüber 1,6 Millionen im Jahr 2024, so das Employee Benefit Research Institute.
Auto-Portabilität: Eine Lösung mit Haken
Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde das Portability Services Network Ende 2023 in Betrieb genommen. Dieses Netzwerk, eine Koalition großer 401(k)-Administratoren wie Fidelity Investments, Vanguard Group und Alight Solutions, in Zusammenarbeit mit Retirement Clearinghouse, wurde ins Leben gerufen, um die automatische Übertragbarkeit kleiner 401(k)-Guthaben zu ermöglichen. Die gesetzliche Grundlage hierfür schuf der SECURE 2.0 Act im Jahr 2022.
Das System nutzt Technologie von Retirement Clearinghouse, um regelmäßig zu prüfen, ob IRA-Inhaber, die Teil des Netzwerks sind, bei einem neuen Arbeitgeber in einem 401(k)-Plan angemeldet sind. Bei einer Übereinstimmung können die Gelder vom IRA in den neuen Plan übertragen werden.
Die Rolle von SECURE 2.0 und der Portability Services Network
Der SECURE (Setting Every Community Up for Retirement Enhancement) Act 2.0, der am 29. Dezember 2022 von Präsident Joe Biden unterzeichnet wurde, ist ein umfassendes Gesetz mit über 90 neuen Bestimmungen zur Altersvorsorge. Eine der Kerninnovationen ist die Autorisierung der automatischen Portabilität für kleine 401(k)-Guthaben.
Bislang wurden 31.216 IRAs erfolgreich mit Arbeitnehmern abgeglichen und in deren neue 401(k)-Pläne überführt, wie Neal Ringquist, Chief Revenue Officer des Portability Services Network und Retirement Clearinghouse, berichtet. Aktuell nehmen etwa 21.400 Pläne mit 6,5 Millionen Teilnehmern am Netzwerk teil. Ringquist erwartet, dass die vollständige Implementierung durch die sechs bereits angemeldeten 401(k)-Recordkeeper etwa 63 % des Marktes abdecken wird.
Warum Roth-Guthaben stecken bleiben
Das Hauptproblem des automatischen Portabilitätssystems liegt in der Behandlung von Roth-Guthaben. Während traditionelle 401(k)-Guthaben, die vor Steuern eingezahlt und bei Auszahlung im Ruhestand versteuert werden, problemlos in traditionelle IRAs und von dort in neue 401(k)-Pläne überführt werden können, ist dies bei Roth-Guthaben nicht der Fall. Roth 401(k)s, die mit nachversteuerten Beiträgen finanziert und später steuerfrei abgehoben werden, werden zwar in Roth IRAs überführt, können von dort aber nicht in einen neuen 401(k)-Plan zurückgerollt werden.
"Es ist leider einfach so, wie das Steuerrecht funktioniert", erklärte Kelsey Mayo, Chief of Retirement Policy and Regulatory Affairs der American Retirement Association. "Es kann rechtlich für Roth-Geld nicht funktionieren. Wenn das Roth-Geld [aus dem 401(k)] herausrollt, bleibt es im IRA stecken." Diese Regelung gilt für alle Roth-Guthaben, nicht nur für kleine Beträge.
Wenn ein Roth 401(k)-Guthaben über 7.000 US-Dollar liegt, kann es direkt im alten Plan verbleiben und bei Zustimmung des neuen Arbeitgebers direkt in den neuen 401(k) übertragen werden. Das Problem entsteht erst, wenn das Geld einen Zwischenstopp in einem Roth IRA macht. Die Ermöglichung der Übertragung von kleinen Roth IRA-Guthaben in Roth 401(k)s würde den Sparern Klarheit verschaffen und Verwirrung vermeiden, so Mayo. Derzeit wird ein Gesetzentwurf diskutiert, der die Übertragung von bis zu 7.000 US-Dollar aus Roth IRAs in 401(k)s ermöglichen könnte.
Ausblick und weitere Änderungen durch SECURE 2.0
Neben der automatischen Portabilität bringt der SECURE 2.0 Act weitere wichtige Änderungen mit sich, die die Altersvorsorge in den USA beeinflussen:
- Automatische Anmeldung und Portabilität: Ab 2025 müssen Unternehmen, die neue 401(k)- und 403(b)-Pläne einführen, berechtigte Mitarbeiter automatisch mit einem Beitragssatz von mindestens 3 % anmelden. Dies soll insbesondere Sparern mit geringeren Guthaben helfen, die ihre Altersvorsorgepläne oft auflösen, anstatt weiter zu sparen.
- Notfallsparkonten: Ab 2024 dürfen Altersvorsorgepläne Notfallsparkonten als designierte Roth-Konten anbieten. Diese sind für nicht-hochbezahlte Mitarbeiter zugänglich, mit einem jährlichen Beitragslimit von 2.600 US-Dollar für 2026. Die ersten vier Abhebungen pro Jahr sind steuer- und straffrei.
- Studentendarlehen: Ab 2024 können Arbeitgeber Mitarbeiter-Studentendarlehenszahlungen mit entsprechenden Beiträgen zu einem Altersvorsorgekonto "matchen", um Anreize zum Sparen während der Schuldentilgung zu schaffen.
- 529-Pläne: Nach 15 Jahren können Vermögenswerte aus 529-Plänen auf ein Roth IRA für den begünstigten übertragen werden, vorbehaltlich jährlicher Roth-Beitragsgrenzen und einer lebenslangen Gesamtobergrenze von 35.000 US-Dollar.
- 401(k) Katastrophenverteilungen: Der SECURE 2.0 Act erweiterte die Möglichkeiten für qualifizierte Katastrophenwiederherstellungsverteilungen aus 401(k)-Plänen auf bis zu 22.000 US-Dollar mit günstigerer steuerlicher Behandlung.
- Anreize für Kleinunternehmen: Die Steuergutschriften für die Einrichtung neuer Altersvorsorgepläne wurden für Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern auf 100 % der Startkosten verdoppelt, begrenzt auf 5.000 US-Dollar pro Jahr für die ersten drei Jahre.
- Mandatory Roth Catch-up: Ab 2026 müssen Mitarbeiter mit einem FICA-Lohn von 150.000 US-Dollar oder mehr im Jahr 2025 bei ihrem aktuellen Arbeitgeber alle Catch-up-Beiträge als Roth (nach Steuern) deklarieren.
- Jährliche Papierauszüge: Altersvorsorgepläne sind nun verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr einen Papier-Leistungsnachweis zu versenden, es sei denn, ein Teilnehmer entscheidet sich ausdrücklich für die elektronische Zustellung.
- Langzeit-Teilzeitkräfte (LTPT): Die "Zwei-Jahres-Regel" für Langzeit-Teilzeitkräfte tritt ab dem 1. Januar 2026 vollständig in Kraft, wodurch Mitarbeiter mit über 500 Stunden in den Jahren 2024 und 2025 teilnahmeberechtigt werden.
Aktuelle Beitragsgrenzen 2026
Die IRS passt die Beitragsgrenzen für Altersvorsorgepläne jährlich an die Inflation an. Für 2026 wurden folgende Erhöhungen bekannt gegeben, die Sparern mehr Möglichkeiten bieten, ihre steuerbegünstigten Ersparnisse zu maximieren:
- 401(k) – Standard-Arbeitnehmerbeitragsgrenze: 24.500 US-Dollar (2025: 23.500 US-Dollar)
- Catch-up-Beiträge (für Personen ab 50 Jahren): 8.000 US-Dollar (2025: 7.500 US-Dollar)
- Erweiterte Catch-up-Beiträge (für Personen von 60-63 Jahren): 11.250 US-Dollar (unverändert gegenüber 2025)
- Gesamtlimit Arbeitgeber + Arbeitnehmer (ohne Catch-up-Beiträge): 72.000 US-Dollar (2025: 70.000 US-Dollar)
- Traditionelles und Roth IRA: 7.500 US-Dollar (2025: 7.000 US-Dollar)
- IRA Catch-up (ab 50 Jahren): 1.100 US-Dollar (2025: 1.000 US-Dollar)
Höhere Beitragsgrenzen machen das Sparen für den Ruhestand erschwinglicher und ermöglichen es, insbesondere in Jahren höherer Einkommen, die Ersparnisse zu beschleunigen.