Ferrero im Visier der EU: Kartellrechtsprüfung wegen Marktsegmentierung

Ferrero im Visier der EU: Kartellrechtsprüfung wegen Marktsegmentierung

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Der Süßwarenriese Ferrero, bekannt für Marken wie Kinder Bueno und Nutella, hat am 15. April bestätigt, dass er Gegenstand von Kartellrechtsinspektionen durch die Europäische Kommission ist. Diese unangekündigten Durchsuchungen fanden in den Büros des Unternehmens in zwei EU-Mitgliedstaaten statt. Die Kommission hatte zuvor am Montag bekannt gegeben, Inspektionen bei einem ungenannten Schokoladenhersteller durchgeführt zu haben.

Ferrero kooperiert mit der EU-Kommission

Ferrero, mit Hauptsitz in Luxemburg, erklärte in einer kurzen Stellungnahme: „Ferrero ist sich bewusst, dass derzeit vor Ort Inspektionen durch Beamte der Europäischen Kommission in seinen Büros stattfinden.“ Das Unternehmen betonte seine volle Kooperation und die Bereitstellung aller angeforderten Informationen. Fragen zu den Gründen der Inspektionen wurden von Ferrero, das im Geschäftsjahr bis zum 31. August einen Umsatz von 19,3 Milliarden Euro erzielte, nicht beantwortet.

Verdacht auf Wettbewerbsverstöße

Die Europäische Kommission äußerte Bedenken, dass das inspizierte Unternehmen gegen EU-Kartellrechtsvorschriften verstoßen haben könnte. Diese Regeln verbieten Kartelle, wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, wie in Artikel 101 und Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt. Die Kommission untersucht insbesondere eine mögliche Marktsegmentierung in Form von Beschränkungen des Warenhandels zwischen Mitgliedstaaten im Binnenmarkt und Hindernissen für länderübergreifende Einkäufe.

Fokus auf Marktsegmentierung und Handelshindernisse

Die Ermittlungen konzentrieren sich auf Praktiken, die den freien Warenverkehr innerhalb des EU-Binnenmarktes behindern könnten. Dies beinhaltet:

  • Beschränkungen des Warenhandels: Maßnahmen, die den Handel von Schokoladenprodukten zwischen verschiedenen EU-Ländern einschränken.
  • Hindernisse für länderübergreifende Einkäufe: Praktiken, die es erschweren, Produkte in einem anderen Mitgliedstaat zu erwerben, um von Preisunterschieden zu profitieren.

Solche Praktiken können den Wettbewerb verzerren und Verbrauchern höhere Preise oder eine geringere Produktauswahl bescheren.

Verfahren und Präzedenzfälle

Die Kommission betonte, dass unangekündigte Inspektionen ein vorläufiger Ermittlungsschritt bei mutmaßlichen wettbewerbswidrigen Praktiken sind. Die Durchführung solcher Inspektionen bedeutet nicht, dass das Unternehmen des wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig ist, noch präjudiziert sie das Ergebnis der Untersuchung selbst. Es gibt keine gesetzliche Frist für den Abschluss solcher Untersuchungen, deren Dauer von der Komplexität des Falles und der Kooperation der Unternehmen abhängt.

Ein ähnlicher Fall betraf 2024 Mondelez International, den Eigentümer von Cadbury und Milka. Das Unternehmen wurde von der Kommission wegen Verstoßes gegen EU-Vorschriften mit einer Geldstrafe belegt, da es den grenzüberschreitenden Handel behindert hatte. Mondelez hatte damals eine Einigung mit den europäischen Behörden erzielt. Die Kommission hat zudem ein anonymes Hinweisgeber-Tool eingerichtet, um Einzelpersonen oder Unternehmen die Meldung von wettbewerbswidrigem Verhalten zu erleichtern.